Der städtische Haushalt für das Jahr 2024 seit wenigen Tagen genehmigt. Die Stadtverwaltung kann nun mit der Auszahlung der Vereinszuschüsse starten.
Haben Vereine bereits einen Antrag für die laufende jährliche Grundförderung gestellt, wird der Zuschuss automatisch ausbezahlt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.
Im Gegensatz dazu muss die Jugendförderung jährlich erneut beantragt und ein aktueller Nachweis über die Anzahl der Jugendlichen beigefügt werden. Vereine, die noch keinen Antrag auf Jugendförderung gestellt haben, können dies noch bis zum 1. September nachholen. Alle Antragsformulare gibt es unter
www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/vereinsfoerderung.php