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Nach Genehmigung Haushalt - Stadtverwaltung startet Auszahlung der Vereinszuschüsse

Der städtische Haushalt für das Jahr 2024 seit wenigen Tagen genehmigt. Die Stadtverwaltung kann nun mit der Auszahlung der Vereinszuschüsse starten. ...

Der städtische Haushalt für das Jahr 2024 seit wenigen Tagen genehmigt. Die Stadtverwaltung kann nun mit der Auszahlung der Vereinszuschüsse starten.

Haben Vereine bereits einen Antrag für die laufende jährliche Grundförderung gestellt, wird der Zuschuss automatisch ausbezahlt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.

Im Gegensatz dazu muss die Jugendförderung jährlich erneut beantragt und ein aktueller Nachweis über die Anzahl der Jugendlichen beigefügt werden. Vereine, die noch keinen Antrag auf Jugendförderung gestellt haben, können dies noch bis zum 1. September nachholen. Alle Antragsformulare gibt es unter

www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/vereinsfoerderung.php

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 35/2024
von Stadtverwaltung Bad Saulgau
29.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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