Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen hat am 17.12.2024 die Entwürfe des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes sowie deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes umfasst den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen mit den Städten und Gemeinden Dettenhausen, Eningen unter Achalm, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Pfullingen, Reutlingen, Tübingen und Wannweil.
Für den Nachbarschaftsverband wurde erstmals im Jahr 1979 ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der 1993 fortgeschrieben worden ist. Ein Landschaftsplan für das Gebiet des Nachbarschaftsverbands wurde erstmals 1998 erstellt. Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Ziele in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr erfordern neue Zielsetzungen für die Siedlungsentwicklung und für die Schaffung und Sicherung qualitativ hochwertiger Lebensbedingungen. Darüber hinaus haben sich inzwischen die gesetzlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der räumlichen Planung geändert (zum Beispiel Landesentwicklungsplan 2002, Regionalplan Neckar-Alb 2013 und städtebauliche Entwicklungskonzepte). Durch zahlreiche Änderungsverfahren ist der Flächennutzungsplan in Teilbereichen zwar immer wieder an veränderte Entwicklungen angepasst worden, ein zukunftsorientiertes, planvolles Handeln in Einklang mit der Regionalplanung und zahlreichen raumbedeutsamen Fachplanungen sowie der aktuellen Raum- und Stadtentwicklung erfordert jedoch eine Neuaufstellung der Pläne.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. Als ein Teil der zweistufigen Bauleitplanung bildet er die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ab. Unter Beachtung der Ziele der Raumordnung ist er das Bindeglied zwischen der Regionalplanung und den Bebauungsplänen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur vorbereitenden Bauleitplanung dar. Er ist ein Fachplan, welcher auf Grundlage einer differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht.
Die Planentwürfe einschließlich der Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
(je einschließlich) auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de/oeffentliche-auslegung über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen am Sitz der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes bei der Stadt Reutlingen, Rathaus, Marktplatz 22, 72764Reutlingen, in der Eingangshalle (linker Bereich, beim Eingang zu Zimmer10) während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Für Beginn und Ende der Beteiligungsfrist ist die Bekanntmachung in der Tagespresse am 31.01.2025 maßgebend. Die vollständigen Unterlagen können nur am Sitz des Nachbarschaftsverbandes, bei der Stadt Reutlingen und auf der Internetseite des Nachbarschaftsverbandes eingesehen werden. Ergänzend werden in den weiteren Mitgliedskommunen des Nachbarschaftsverbandes ausgewählte Unterlagen an folgenden Orten während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgestellt:
Kirchstraße 17, 72793 Pfullingen, Bürgerservice (barrierefrei)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an beteiligung.stadtentwicklung@reutlingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen abgegeben oder an diese gesendet werden (Postfach 2543, 72764 Reutlingen). Dabei bitte immer die vollständige Anschrift angeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden. Es liegen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans umweltbezogene Informationen vor, die nachfolgend unter den jeweiligen Schutzgütern aufgelistet sind. Im Einzelfall können sich die genannten Informationen auf mehrere Schutzgüter auswirken und sich gegenseitig beeinflussen (Wechselwirkungen zwischen den umweltbezogenen Schutzgütern).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Quelle | Schutzgüter/Themen | Umweltbezogene Informationen |
Umweltbericht | Mensch/menschliche Gesundheit | Schallimmissionen aus angrenzenden Nutzungen/Straßenverkehr
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Umweltbericht | Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt |
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Umweltbericht | Boden und Fläche |
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Umweltbericht | Wasser |
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Umweltbericht | Klima/Luft |
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Umweltbericht | Landschaft |
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Umweltbericht | Kultur-/Sachgüter |
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Landschaftsplan | Bestandsanalyse und Bewertung |
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Landschaftsplan | Leitbild |
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Landschaftsplan | Alternativen, Raumverträglichkeit und Leitbild |
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Landschaftsplan | Handlungs-/Maßnahmenprogramm |
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Landschaftsplan | Monitoring |
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Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:
Umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:
Insgesamt 43 Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Stettert/Spießhart, Mahden Erweiterung und zu geplanten Entwicklungsflächen in Gönningen sowie die Entwicklungsfläche Bergäcker Halden mit im Wesentlichen den Themen Natur- und Artenschutz, Klimaschutz, Verkehrserschließung und Naherholung sowie Stellungnahmen zum künftigen Entfall bisher rechtswirksam dargestellter Entwicklungsflächen
Insgesamt 318 Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Aischbach II, Au, SWR und insbesondere zu dem Bereich „Sarchhalde“ mit ausführlichen Anmerkungen zu Arten- und Naturschutz, Klimaschutz, Landschaftsbild, Erholungseignung und Verkehrserschließung
Insgesamt 24 Stellungnahmen zur geplanten Entwicklungsfläche Hinter Holz, die Betroffenheit von Bestandsbebauung durch künftige neue Bauflächen im Bereich Galgenrain und Hinter Holz durch z.B. Hochwasserabfluss/Starkregen, bestehende Lichtbelastung durch Straßenbeleuchtung, eine Verkehrsmengenprognose auf Grundlage veralteter Verkehrszählungen, die generelle Inanspruchnahme von bisher grünen Freiflächen für Baugebiete (Flächensparen), die Bedeutung des Gebietes Mauer-Weil im Hinblick auf Streuobstbestände und FFH-Mähwiesen sowie der Entfall bisheriger rechtswirksam dargestellter Bauflächen im neuen FNP
Zu Eningen unter Achalm gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt zehn Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Braike und den dort vorhandenen Streuobstbeständen sowie hochwertigen landwirtschaftlichen Böden, die Abgrenzung der gewerblichen Nutzungen und der Wohnbaunutzungen in der geplanten Einwicklungsfläche Braike sowie schwerpunktmäßig Informationen zur geplanten gewerblichen Entwicklungsfläche Mahden II insbesondere im Hinblick auf Arten- und Naturschutz, Topographie, Entwässerung, Erschließung, Naherholungseignung und den Bestand an Streuobstwiesen
Insgesamt sechs Stellungnahmen zum allgemeinen Entwicklungsflächenkonzept und die Lage künftiger Siedlungsflächen sowie zu zulässigen Bebauungen innerhalb von Innerortsbereichen mit Bestandsbebauung
Insgesamt eine Stellungnahme zum Überflutungsschutz in einem bestehenden Baugebiet mit Bezug auf die geplanten Entwicklungsflächen Lehräcker West und Ost sowie der Hinweis auf dort betroffene artenschutzrechtliche Belange
Insgesamt drei Stellungnahmen zur Lage geplanter Entwicklungsflächen im Bereich von Streuobstwiesen und Herausnahme bisher rechtswirksam dargestellter Bauflächen aus dem FNP, Darstellung weiterer Flächen im Außenbereich als künftige Bauflächen sowie Anmerkungen zum Flächensparen, Verkehrsauswirkungen der Planung und Auswirkungen auf den Naturhaushalt, Plausibilitätsprüfung und Bedarfsnachweis für Wohnen und Gewerbe sowie Übereinstimmung der geplanten Entwicklungsflächen mit den Vorgaben der Raumordnung
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz3 Satz1 Nummer2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz3 Satz1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs.3 BauGB).
Reutlingen, 29.01.2025 | Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen |