Gemeinde Kusterdingen
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Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen

Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß...

Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen hat am 17.12.2024 die Entwürfe des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes sowie deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes umfasst den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen mit den Städten und Gemeinden Dettenhausen, Eningen unter Achalm, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Pfullingen, Reutlingen, Tübingen und Wannweil.

Für den Nachbarschaftsverband wurde erstmals im Jahr 1979 ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der 1993 fortgeschrieben worden ist. Ein Landschaftsplan für das Gebiet des Nachbarschaftsverbands wurde erstmals 1998 erstellt. Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Ziele in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr erfordern neue Zielsetzungen für die Siedlungsentwicklung und für die Schaffung und Sicherung qualitativ hochwertiger Lebensbedingungen. Darüber hinaus haben sich inzwischen die gesetzlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der räumlichen Planung geändert (zum Beispiel Landesentwicklungsplan 2002, Regionalplan Neckar-Alb 2013 und städtebauliche Entwicklungskonzepte). Durch zahlreiche Änderungsverfahren ist der Flächennutzungsplan in Teilbereichen zwar immer wieder an veränderte Entwicklungen angepasst worden, ein zukunftsorientiertes, planvolles Handeln in Einklang mit der Regionalplanung und zahlreichen raumbedeutsamen Fachplanungen sowie der aktuellen Raum- und Stadtentwicklung erfordert jedoch eine Neuaufstellung der Pläne.

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. Als ein Teil der zweistufigen Bauleitplanung bildet er die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ab. Unter Beachtung der Ziele der Raumordnung ist er das Bindeglied zwischen der Regionalplanung und den Bebauungsplänen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur vorbereitenden Bauleitplanung dar. Er ist ein Fachplan, welcher auf Grundlage einer differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht.

Die Planentwürfe einschließlich der Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

10.02.2025 bis 08.04.2025

(je einschließlich) auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de/oeffentliche-auslegung über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen am Sitz der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes bei der Stadt Reutlingen, Rathaus, Marktplatz 22, 72764Reutlingen, in der Eingangshalle (linker Bereich, beim Eingang zu Zimmer10) während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Für Beginn und Ende der Beteiligungsfrist ist die Bekanntmachung in der Tagespresse am 31.01.2025 maßgebend. Die vollständigen Unterlagen können nur am Sitz des Nachbarschaftsverbandes, bei der Stadt Reutlingen und auf der Internetseite des Nachbarschaftsverbandes eingesehen werden. Ergänzend werden in den weiteren Mitgliedskommunen des Nachbarschaftsverbandes ausgewählte Unterlagen an folgenden Orten während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgestellt:

  • Gemeinde Dettenhausen, Rathaus, Bismarckstraße 7, 72135 Dettenhausen, Bürgermeisteramt, Foyer, 1. OG,
  • Gemeinde Eningen unter Achalm, Rathaus I, Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm, 2. OG
  • Gemeinde Kirchentellinsfurt, Rathaus, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Zimmer 112
  • Gemeinde Kusterdingen, Rathaus Kusterdingen, Kirchentellinsfurter Straße 9, 72127 Kusterdingen, 1. OG, Zimmer 209
  • Stadt Pfullingen, Rathaus II, Marktplatz 4, 72793 Pfullingen, EG im Sitzungssaal und

Kirchstraße 17, 72793 Pfullingen, Bürgerservice (barrierefrei)

  • Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften, Brunnenstr. 3, 72074 Tübingen, Atrium des Technischen Rathauses
  • Gemeinde Wannweil, Rathaus, Hauptstraße 11, 72827 Wannweil, im Flur vor dem Ortsbauamt, EG, vor Zimmer 8

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an beteiligung.stadtentwicklung@reutlingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen abgegeben oder an diese gesendet werden (Postfach 2543, 72764 Reutlingen). Dabei bitte immer die vollständige Anschrift angeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden. Es liegen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans umweltbezogene Informationen vor, die nachfolgend unter den jeweiligen Schutzgütern aufgelistet sind. Im Einzelfall können sich die genannten Informationen auf mehrere Schutzgüter auswirken und sich gegenseitig beeinflussen (Wechselwirkungen zwischen den umweltbezogenen Schutzgütern).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Quelle

Schutzgüter/Themen

Umweltbezogene

Informationen

UmweltberichtMensch/menschliche Gesundheit

Schallimmissionen aus angrenzenden Nutzungen/Straßenverkehr

  • Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung
  • Bedeutung für die Naherholung
UmweltberichtPflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
  • Biotoptypenbewertung
  • Lage im Biotopverbund
  • artenschutzrechtliche Relevanz
  • Natura 2000-Verträglichkeit
  • Betroffenheit von FFH-Flachlandmähwiesen
  • Betroffenheit von Streuobstbeständen
UmweltberichtBoden und Fläche
  • Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Baugrundverhältnisse
UmweltberichtWasser
  • Betroffenheit und Qualität von Oberflächengewässern
  • Empfindlichkeit Grundwasser gegenüber Schadstoffeintrag
  • Lage im Überschwemmungsgebiet/HQextrem
  • Lage im Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz
  • Lage im Wasserschutzgebiet
  • Betroffenheit bei Starkregenereignissen (Hochwasserrisikomanagement)
UmweltberichtKlima/Luft
  • Kaltluftentstehungsgebiet
  • Kaltluftabflussbahnen
  • lufthygienische Belastung durch Gewerbe und Verkehr
UmweltberichtLandschaft
  • Landschaftsbildqualität
  • Lage in historischer Kulturlandschaft
  • Betroffenheit landschaftsbildprägender Kulturdenkmale
UmweltberichtKultur-/Sachgüter
  • Bedeutung für den Denkmalschutz
  • Flurbilanz
  • Lage zu überörtlich bedeutsamen Ver-/Entsorgungsleitungen
LandschaftsplanBestandsanalyse und Bewertung
  • Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Landschaft und landschaftsbezogene Erholung
  • Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Ökosysteme und Wechselwirkungen/Summationswirkungen
  • Landnutzung/Belastungen
LandschaftsplanLeitbild
  • raumbedeutsame Umweltschutzziele
  • Zielkonzept
LandschaftsplanAlternativen, Raumverträglichkeit und Leitbild
  • Raumverträglichkeit der Siedlungsflächenentwicklung mit Alternativen
  • Natur- und Landschaftsentwicklung mit Alternativen
LandschaftsplanHandlungs-/Maßnahmenprogramm
  • Gesamtkonzept
  • Einzelmaßnahmen des Arten- und Biotopschutzes
  • Übersicht über aktuelle Förderprogramme
LandschaftsplanMonitoring
  • Angaben zur Überprüfung des Umweltzustandes durch Indikatoren
  • Landschaftsbilanzierung

Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:

Umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:

  • Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.08.2017 zu den Themen Bau- und Kunstdenkmalpflege und archäologische Denkmalpflege mit Hinweisen, Empfehlungen und Bedenken zu diversen geplanten Entwicklungsflächen
  • Landratsamt Reutlingen, Kreisbauamt vom 04.08.2017 zu den Themen Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Flächensparen, Anpassung an die Ziele der Raumordnung, Bedarfsermittlung Wohnen und Gewerbe, Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, Eingriffe in Streuobstgebiete und FFH-Mähwiesen, bestehende Ökokontomaßnahmen, Biotopverbund, Natura 2000-Verträglichkeit, Artenschutz, Belange des Bodenschutzes, Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes, vorhandene Altlasten, Belange des Immissionsschutzes, Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, forstliche Belange hinsichtlich Landeswaldgesetz und Waldabstand sowie Darstellung von Waldflächen, Belange der Landwirtschaft mit Bezug zu den geplanten Entwicklungsflächen
  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 vom 10.08.2017 zu den Themen Bedarfsnachweis Wohnen und Gewerbe, Vorgaben der Raumordnung mit konkretem Bezug zu Entwicklungsflächen und einzelnen Bestandsflächen, Belange des Forsts hinsichtlich Waldflächeninanspruchnahme und Waldabstand, Belange des Naturschutzes, Verkehrserschließung im Allgemeinen und für diverse geplante Entwicklungsflächen, Belange der Landwirtschaft und des Hochwasserschutzes sowie des Grundwasser- und Bodenschutzes
  • Vermögen und Bau Baden-Württemberg, vom 19.07.2017 zu den Themen bestehende und geplanten Sonderbauflächen insbesondere in Reutlingen und Tübingen
  • Landratsamt Tübingen, Abt. 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz vom 08.08.2017, 10.10.2017 und 18.12.2017 zu den Themen Naturschutz (insbesondere Betroffenheit von FFH-Mähwiesen und Streuobstbeständen), Umwelt und Gewerbe mit Angaben zu oberirdischen Gewässern und Hochwasserschutz, Grundwasserschutz und Immissionsschutz, Forst und Landwirtschaft sowie allgemeine Verkehrserschließung und Abfallwirtschaft (Deponien) und Artenschutz mit Bezug zu den geplanten Entwicklungsflächen
  • Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein vom 22.05.2017 zum Thema Produktenfernleitung Tübingen-Aalen und den einzuhaltenden Maßnahmen bezogen auf den Schutzstreifen dieser Leitung
  • Regionalverband Neckar-Alb vom 13.07.2017 zu den Themen Vorgaben der Raumordnung, Berechnung des Wohnflächenbedarfs und Bewertung hinsichtlich diverser geplanter Entwicklungsflächen und Bestandsflächen sowie Betroffenheit von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
  • Transnet BW vom 23.05.2017 zu Lage und Verlauf von Hochspannungsleitungen sowie einer konkreten Betroffenheit von einzelnen Bestands- und Planungsflächen in Reutlingen-Mittelstadt sowie die Vermeidung von Nachteilen durch naturschutzfachliche Maßnahmen aus dem Landschaftsplan
  • Terranets BW GmbH vom 17.05.2017 zum Verlauf verschiedener Gashochdruckleitungen und den jeweils geltenden Schutzbestimmungen für die Schutzstreifenbereiche
  • Gemeindeverband Steinlach-Wiesaz vom 10.08.2017 zu den Themen Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs, der Aktivierung von bestehenden Reserveflächen, der Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs und zu diversen Neuausweisungen von geplanten Gewerbeflächen
  • Stadt Metzingen vom 08.08.2017 zu den gewerblichen Entwicklungsflächen Spießhart und Stettert und der Berücksichtigung der dort verlaufenden bestehenden Radwegeverbindung Reutlingen-Metzingen sowie allgemein zur Windkraft
  • Universitätsstadt Tübingen vom 19.07.20217 zu den Themen Berechnung und Plausibilisierung des Wohnbauflächenbedarfs bei erhöhtem Bedarf und der Anwendung der Tübinger Werte zur Verkehrsmittelwahl (Modalsplit) bei der Berechnung der erzeugten Verkehre
  • Gemeinde Eningen vom 18.07.2017 zu den Themen allgemeines Erfordernis der Ausweisung neuer Wohnbauflächen und der Betroffenheit Eningens durch die in Pfullingen geplante gewerbliche Entwicklungsfläche „Hinter Holz“
  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 22.09.2017 zur Petitionsschrift vom 09.09.2017 der Bürgerinitiative Käsenbachtal bezüglich der Entwicklungsfläche „Sarchhalde“ in Tübingen und die diversen betroffenen Belange hinsichtlich Arten- und Naturschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Landschaftsschutz und Erholungsschutz
  • Stadt Reutlingen, Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt vom 05.09.2017 zu den Themen Grünflächen allgemein, einzelne geplante Entwicklungsflächen für Wohnen und zur Entwässerung einzelner Entwicklungsflächen auf Reutlinger Flur
  • BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. vom 03.08.2017 zu den Themen Landschaftsplan, dem Entwicklungsflächenkonzept für geplante Wohn-, Gewerbe- und Sondernutzungsgebiete, dem Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der Vermeidung der übermäßigen Flächeninanspruchnahme durch Sonderbauflächen für Universität und Uniklinikum sowie weitere Forschungseinrichtungen in Tübingen und die Betrachtung diverser geplanter Entwicklungsflächen, Angaben zu Eingriff und Ausgleich sowie Maßnahmenempfehlungen zum Biotopverbund und zum Bodenschutz
  • NABU Baden-Württemberg vom 06.07.2017 zu den Themen allgemeiner Natur-, Arten- und Landschaftsschutz sowie Einzelbetrachtung relevanter Entwicklungsflächen
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, Arbeitskreis Reutlingen, Naturschutzzentrum Reutlingen vom 21.11.2017 (ersetzt Schreiben vom 10.08.2017) zu den Themen allgemeinen Bedeutung von Natur und Umwelt sowie Flächensparen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sowie die konkrete Bewertung diverser geplanter Entwicklungsflächen im Hinblick auf Natur- und Artenschutz einschließlich Betroffenheit von Streuobstwiesen und FFH-Mähwiesen

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:

  • Stellungnahmen zu Reutlingen:

Insgesamt 43 Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Stettert/Spießhart, Mahden Erweiterung und zu geplanten Entwicklungsflächen in Gönningen sowie die Entwicklungsfläche Bergäcker Halden mit im Wesentlichen den Themen Natur- und Artenschutz, Klimaschutz, Verkehrserschließung und Naherholung sowie Stellungnahmen zum künftigen Entfall bisher rechtswirksam dargestellter Entwicklungsflächen

  • Stellungnahmen zu Tübingen

Insgesamt 318 Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Aischbach II, Au, SWR und insbesondere zu dem Bereich „Sarchhalde“ mit ausführlichen Anmerkungen zu Arten- und Naturschutz, Klimaschutz, Landschaftsbild, Erholungseignung und Verkehrserschließung

  • Stellungnahmen zu Pfullingen

Insgesamt 24 Stellungnahmen zur geplanten Entwicklungsfläche Hinter Holz, die Betroffenheit von Bestandsbebauung durch künftige neue Bauflächen im Bereich Galgenrain und Hinter Holz durch z.B. Hochwasserabfluss/Starkregen, bestehende Lichtbelastung durch Straßenbeleuchtung, eine Verkehrsmengenprognose auf Grundlage veralteter Verkehrszählungen, die generelle Inanspruchnahme von bisher grünen Freiflächen für Baugebiete (Flächensparen), die Bedeutung des Gebietes Mauer-Weil im Hinblick auf Streuobstbestände und FFH-Mähwiesen sowie der Entfall bisheriger rechtswirksam dargestellter Bauflächen im neuen FNP

  • Stellungnahmen zu Eningen unter Achalm

Zu Eningen unter Achalm gingen keine Stellungnahmen ein.

  • Stellungnahmen zu Kirchentellinsfurt

Insgesamt zehn Stellungnahmen zu den geplanten Entwicklungsflächen Braike und den dort vorhandenen Streuobstbeständen sowie hochwertigen landwirtschaftlichen Böden, die Abgrenzung der gewerblichen Nutzungen und der Wohnbaunutzungen in der geplanten Einwicklungsfläche Braike sowie schwerpunktmäßig Informationen zur geplanten gewerblichen Entwicklungsfläche Mahden II insbesondere im Hinblick auf Arten- und Naturschutz, Topographie, Entwässerung, Erschließung, Naherholungseignung und den Bestand an Streuobstwiesen

  • Stellungnahmen zu Kusterdingen

Insgesamt sechs Stellungnahmen zum allgemeinen Entwicklungsflächenkonzept und die Lage künftiger Siedlungsflächen sowie zu zulässigen Bebauungen innerhalb von Innerortsbereichen mit Bestandsbebauung

  • Stellungnahmen zu Dettenhausen

Insgesamt eine Stellungnahme zum Überflutungsschutz in einem bestehenden Baugebiet mit Bezug auf die geplanten Entwicklungsflächen Lehräcker West und Ost sowie der Hinweis auf dort betroffene artenschutzrechtliche Belange

  • Stellungnahmen zu Wannweil

Insgesamt drei Stellungnahmen zur Lage geplanter Entwicklungsflächen im Bereich von Streuobstwiesen und Herausnahme bisher rechtswirksam dargestellter Bauflächen aus dem FNP, Darstellung weiterer Flächen im Außenbereich als künftige Bauflächen sowie Anmerkungen zum Flächensparen, Verkehrsauswirkungen der Planung und Auswirkungen auf den Naturhaushalt, Plausibilitätsprüfung und Bedarfsnachweis für Wohnen und Gewerbe sowie Übereinstimmung der geplanten Entwicklungsflächen mit den Vorgaben der Raumordnung

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz3 Satz1 Nummer2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Absatz3 Satz1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs.3 BauGB).

Reutlingen, 29.01.2025

Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen
Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

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Kusterdingen

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von Gemeinde Kusterdingen
31.01.2025
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