Am vergangenen Montag kam der Gemeinderat zu seiner öffentlichen Sitzung im Steinackersaal (EG) des Rathauses zusammen. Dabei wurden insbesondere folgende Tagesordnungspunkte behandelt.
Bebauungsplan „Neuwiesen 3. Änderung“: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Der Bebauungsplan „Neuwiesen“ wurde am 13.12.2016 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 16.12.2016 in Kraft getreten.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans durchgeführt wurde, um den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung hinsichtlich der Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen zu ergänzen. Die 1. Änderung ist am 14.7.2017 in Kraft getreten.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans wurde die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters ermöglicht. Dafür wurde ein Sondergebiet am nordwestlichen Gebietsrand festgesetzt. Die 2. Änderung wurde rechtskräftig am 1.12.2017. Dieser Planbereich ist nicht Teil der hier vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans Neuwiesen.
Für den gesamten Planbereich der 3. Änderung sollen nun die textlichen, planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Neuwiesen ergänzt werden. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften werden durch die 3. Änderung nicht geändert.
Der Gemeinderat fasste einstimmig für den dargestellten Geltungsbereich den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Neuwiesen 3. Änderung“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Es wurde außerdem beschlossen, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Verfahrensschritte und Bekanntmachungen durchzuführen.
Die öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Neuwiesen – 3. Änderung“ ist an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Amtsblatts abgedruckt.