Nachfolge von Landrat Dallinger: Ausschuss legt Fahrplan für Wahl fest /
Ausschreibung der Landratsstelle ab 2. Oktober, Bewerbungsfrist endet am 3. November
Der „Besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats“ des Kreistags Rhein-Neckar-Kreis hat in seiner Sitzung am 23. September im Landratsamt zentrale Weichen für die anstehende Landratswahl gestellt. Die Stelle der Landrätin bzw. des Landrats wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Donnerstag, 2. Oktober, öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur Abgabe von Bewerbungen endet am Montag, 3. November.
Als ältestes Ausschussmitglied eröffnete Kreisrat Adolf Härdle (Bündnis 90/Die Grünen) die Sitzung. Unter seiner Leitung wählte das Gremium mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen Kreisrat Frank Werner (CDU) zum Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats. Jeweils einstimmig wurden Tobias Rehorst (Freie Wähler) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Dr. Ralf Göck (SPD) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ebenfalls einstimmig erfolgten danach die Beschlüsse über die öffentliche Ausschreibung der Stelle sowie über die weitere Terminplanung.
Hintergrund
Der Landrat steht an der Spitze der Kreisverwaltung und wird vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Der besondere beschließende Ausschuss bereitet das Wahlverfahren vor, unter anderem durch Festlegung der Ausschreibung, Fristen und des Wahlablaufs. Wegen Eintritts in den Ruhestand kandidiert Landrat Stefan Dallinger nicht erneut und scheidet zum 30. April 2026 aus dem Amt aus. Die Wahl des neuen Landrats oder Landrätin durch den Kreistag findet am 3. Februar 2026 statt.