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Nachrichten aus der Paul-Roth-Schule Anmeldung der künftigen ABC-Schützen

Nach den Sommerferien 2025 heißt es für alle Kinder, die bis zum 30. Juni ihren 6. Geburtstag feiern konnten, verpflichtend „Kindergarten ade“ und...

Nach den Sommerferien 2025 heißt es für alle Kinder, die bis zum 30. Juni ihren 6. Geburtstag feiern konnten, verpflichtend „Kindergarten ade“ und hoffentlich „Hurra, ich bin ein Schulkind!“!

Darüber hinaus können Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, in die Grundschule aufgenommen werden.
Diese Kinder sind rechtlich regeleingeschulten Kindern gleichgestellt.
Es empfiehlt sich, in solchen Fällen frühzeitig mit der aufnehmenden Schule in Kontakt zu treten.

Kinder, die nach dem genannten Termin das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine Einschulung besitzen. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Schulleitung – falls notwendig – unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig und sozial noch nicht genügend entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Schulpflicht nicht angerechnet.

Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet, sich auf Verlangen der Schule an einem pädagogisch-psychologischen Schuleingangstest zu beteiligen.

Die Anmeldung der Schulneulinge findet am

Dienstag, 25. Februar 2025 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

in der Paul-Roth-Schule statt.

Kommen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie einen Nachweis für die Masernimpfung Ihres Kindes und gerne etwas Zeit mit.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 werden Spielstationen aufbauen und, gegen eine Spende für ihre Klassenkasse, eine Kleinigkeit zum Nachmittagskaffee anbieten.
Wir stehen Ihnen an diesem Nachmittag für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Die Grundschule ist zu verständigen, wenn Sie für Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen.

Kinder, die im Schuljahr 2024/25 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

Herzlichst, Ihre Elke Neumaier
Rektorin

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
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Ausgabe 07/2025
von Paul-Roth-Schule
13.02.2025
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