Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung (GdB 50 und höher) sind gesetzliche Rechte und Hilfen, die behinderungsbedingte Mehrkosten und Einschränkungen ausgleichen sollen. Sie umfassen steuerliche Vergünstigungen, besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Parkerleichterungen und unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (bei Merkzeichen).
Für den Erhalt von Nachteilsausgleichen ist neben der Feststellung des GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich. Es dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Das Versorgungsamt prüft auf Grundlage des GdB, ob ein Mensch mit Behinderungen Anspruch auf Zuerkennung eines oder mehrerer Merkzeichen besitzt.
Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.
Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Die nächste Sprechstunde findet am 04.05.2026 statt.
Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.
Allen Mitgliedern, die im Mai ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!
Ihr VdK-Team Ortsverband Huttenheim
Helga Lang