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Nachtrag

Zur Veröffentlichung in der Rundschau vom 23. Mai Zu der im Text gemachten Mitteilung der Stadtverwaltung wird die Fraktion auf der Homepage von Bündnis...
Stadtrat Wilfried Weisbrod
Stadtrat Wilfried WeisbrodFoto: Grüne

Zur Veröffentlichung in der Rundschau vom 23. Mai

Zu der im Text gemachten Mitteilung der Stadtverwaltung wird die Fraktion auf der Homepage von Bündnis 90/Die Grünen nach der Gemeinderatssitzung vom 3. Juni reagieren und den Sachverhalt eindeutig klarstellen. Wir werden hier mitteilen, wann die Info im Netz ist.

Gemeinderatssitzung am 20. Mai

Top 5 Grundsteuer C – Voraussetzungen, Verfahren und Einführung

Die Position zur Grundsteuer C wurde vom Fraktionsvorsitzenden Wilfried Weisbrod eingebracht.

Die Grundsteuer musste wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die Begründung damals: Die bisherige Einheitsbewertung sei verfassungswidrig. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer für das Grundvermögen (Grundsteuer B) in Baden-Württemberg deshalb nach dem neuen „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben.

Berechnet wird die Grundsteuer wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100. Die Grundsteuermessbeträge hat das Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuermessbeträge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer erklärt haben. Erhoben wird die Grundsteuer schlussendlich von den Kommunen. In Walldorf wurden die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer im Mai verschickt und darin wurde ihnen die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mitgeteilt.

Ab dem 1. Januar 2025 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg im Zuge der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer C (nach § 50a LGrStG BW) erheben. Diese betrifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten, aber baureifen Grundstücken, die nun höhere Abgaben zahlen sollen als bei einer Bebauung ihres Grundstücks.

Mit der Steuer ist die Hoffnung verbunden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauter Grundstücke dazu gebracht werden, lieber Wohnraum zu schaffen, als den höheren Satz zu zahlen.

Weiter kann man damit den Flächenverbrauch effizienter gestalten. „Die Grundsteuer C soll einen Anstoß geben, Grundstücke, die über Jahrzehnte nicht baulich genutzt werden, einer Bebauung zuzuführen.“

Wir wollen die Möglichkeit nutzen, durch die Grundsteuer C circa 260 unbebaute Grundstücke in Walldorf teurer zu machen. Wir schlagen eine Verdoppelung des Hebesatzes gegenüber bebauten Grundstücken vor, um damit die rund 260 Baulücken zu bebauten Grundstücken zumachen. Wir hoffen, dass die Eigentümer dann verkaufen oder selbst bauen!

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 23/2025
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