Anlage 2
(zu § 82 Absatz 1 GemO, § 8 GemHVO)
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.07.2025 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge | Änderung um | Neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge | ||
EUR | EUR | EUR | ||
1. | Ergebnishaushalt | |||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 6.485.360 | 0 | 6.485.360 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 6.683.903 | 0 | 6.683.903 |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -198.543 | 0 | -198.543 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 | 0 | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 | 0 | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und1.5) | 0 | 0 | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -198.543 | 0 | -198.543 |
2 . | Finanzhaushalt | |||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.402.590 | 0 | 6.402.590 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.297.043 | 0 | 6.297.043 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 105.547 | 0 | 105.547 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 964.450 | -105.000 | 859.450 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.912.120 | -892.000 | 2.020.120 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und2.5) | -1.947.670 | 787.000 | -1.160.670 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.842.123 | 787.000 | -1.055.123 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.940.000 | -780.000 | 1.160.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus | 150.000 | 0 | 150.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und2.9) | 1.790.000 | -780.000 | 1.010.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des | -52.123 | 7.000 | -45.123 |
Außerdem wird der Stellenplan in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 1.940.000 EUR auf
1.160.000 EUR festgesetzt.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Gruibingen, den 02.07.2025
+
gez. Schweikert
- Bürgermeister -
Die Gesetzmäßigkeit der Nachtragssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 07.07.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.
Nach § 2 der Nachtragssatzung vermindert sich der bisherige Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) von 1.940.000 € auf 1.160.000 €, insoweit wird in Höhe der Verminderung (780.000 €) die mit Erlass vom 17.04.2025 erteilte Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen widerrufen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit gemäß § 82 Abs. 1 i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan
in der Zeit | von | Montag, | dem 28.07.2025 |
bis | Mittwoch, | dem 06.08.2025 |
je einschließlich, während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Gruibingen Einsicht nehmen.
Gruibingen, 16.07.2025
gez. Schweikert
- Bürgermeister -