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Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Binau für das Haushaltsjahr 2025

Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat mit Verfügung vom 09.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan...

Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat mit Verfügung vom 09.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 bestätigt und die Kreditaufnahme genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist in der Zeit vom 18.04.2025 bis einschließlich 24.04.2025 an der Verkündungstafel am Rathaus Binau angeschlagen. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 22.04. bis einschließlich 30.04.2025 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Binau zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Auf den Anschlag dieser Bekanntmachung an der Verkündungstafel am Rathaus und die Offenlegung wird hiermit hingewiesen.

Erscheinung
Amtsblatt des GVV Neckargerach-Waldbrunn
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
von Gemeinde Binau
17.04.2025
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