Aus den Rathäusern

Närrische Tage in Östringen und Odenheim

Konzessionierte Zone in Odenheim eingerichtet In Östringen findet am 01. März 2025 und in Odenheim am 03. März 2025 wieder der traditionelle Fastnachtsumzug...
Rosenmontagsumzug Odenheim - 03.03.2025 - Konzessionierter Bereich
Rosenmontagsumzug Odenheim - 03.03.2025 - Konzessionierter Bereich

Konzessionierte Zone in Odenheim eingerichtet
In Östringen findet am 01. März 2025 und in Odenheim am 03. März 2025 wieder der traditionelle Fastnachtsumzug statt. Die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Stadtverwaltung sowie den mitwirkenden Vereinen und Organisationen ein besonderes Anliegen.
Sogenannte „Tankstellen“ bei den Faschingsumzügen dürfen nur mit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis der Stadtverwaltung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes betrieben werden. Sie werden nur entlang der jeweiligen Zugstrecke genehmigt. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis ist jeweils mit Auflagen verbunden, insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend muss gewährleistet sein. Ebenfalls muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen, auf dessen Grundstück die „Tankstelle“ betrieben werden soll.
Im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Rosenmontagsumzug in Odenheim (03.03.2025) wird entlang des Streckenverlaufs in der Zeit von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine konzessionierte Zone, bestehend aus den im dortigen Bereich vorhandenen öffentlichen Flächen, ausgewiesen. Das Einbringen von alkoholischen Getränken in die konzessionierte Zone, die durch die unten beigefügte planzeichnerische Darstellung näher beschrieben ist, bleibt unmittelbar vor und während der Veranstaltung untersagt bzw. ist nur Inhabern einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis und deren Beauftragten gestattet. Einlasskontrollen finden statt, insbesondere Jugendliche haben damit zu rechnen. Bei Verstößen kann der Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigert werden.
Die Abgabe alkoholischer Getränke innerhalb der konzessionierten Zone ist nur Inhabern einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gestattet und nur innerhalb der in dieser Erlaubnis für den bestimmten Standort angegebenen Zeitspanne. Beim Rosenmontagsumzug in Odenheim ist die Odenheimer Karnevalsgesellschaft e. V. (OKG) originärer Träger der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für die konzessionierte Zone.
Wir bitten diesbezüglich die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung.


Verkehrsbeschränkungen in Östringen am 01. März 2025 und in Odenheim am 03. März 2025 aufgrund der diesjährigen Fastnachtsumzüge
In diesem Jahr ziehen die Närrinnen und Narren wieder durch die Straßen von Östringen und Odenheim.
Los geht es mit dem Östringer Fastnachtsumzug am Samstag, dem 01. März 2025, um 14.11 Uhr.
Die Aufstellung des Fastnachtsumzuges erfolgt in der Wiesenstraße (Höhe Anwesen Nr. 71). Der Umzug verläuft über die Wiesenstraße, Georgstraße, Hintere Straße, Rettigheimer Straße und endet in der Waldstraße vor den Parkplätzen beim Clubhaus des FC 1922 Östringen e.V.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Umzuges die genannten Straßen ab 13:00 Uhr voll gesperrt sind und nach Ende des Umzuges und den umfassenden Räumungs- und Säuberungsmaßnahmen bis spätestens 21:00 Uhr wieder freigegeben werden. Die Rettigheimer Straße und die Waldstraße im Bereich des Clubhauses des FC 1922 Östringen e.V. bleiben voraussichtlich bis 00:00 Uhr voll gesperrt.
Die überörtliche Umleitung erfolgt über die K 3520 (Franz-Gurk-Straße) in Richtung Mühlhausen und über die B39.
Weiter geht es mit dem Odenheimer Rosenmontagsumzug am Montag, dem 03. März 2025, um 14.11 Uhr.
Die Aufstellung des Rosenmontagsumzuges erfolgt in der Forsthausstraße. Der Umzug verläuft über die Forsthausstraße, Kirchstraße, Nibelungenstraße, Eppinger Straße und dann zurück in die Kirchstraße. Sein Ende findet er in der Forsthausstraße bei der Mehrzweckhalle (Anwesen Nr. 10).
Die Zufahrt für die teilnehmenden Fahrzeuge am Rosenmontagsumzug erfolgt wie die letzten Jahre über den Feldweg in Richtung Kläranlage. Daher ist der Feldweg an diesem Tag bis zum Beginn des Umzuges in Fahrtrichtung Kläranlage nicht zu befahren!
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Umzuges die genannten Straßen ab 13:00 Uhr voll gesperrt sind und nach Ende des Umzuges und den umfassenden Räumungs- und Säuberungsmaßnahmen bis spätestens 21:00 Uhr wieder freigegeben werden.
Die Ortsdurchfahrt Odenheim (L 552 - Nibelungenstraße und Kirchstraße) wird voraussichtlich bis 19:00 Uhr wieder freigegeben.
Die überörtliche Umleitung erfolgt über die K 3517 (Schulstraße) in Richtung Kraichtal und die L 554 in Richtung Ubstadt-Weiher sowie über die K 3517 (Ute- / Untere Klosterstraße) in Richtung Stifterhof, die Gemeindeverbindungsstraße Stifterhof – Schindelberg und die L 635 in Richtung Östringen.
Anwohner und Besucher werden gebeten, im Zuge der Umzugsstrecken nicht zu parken und die ausgeschilderten Halteverbote zu beachten.

Änderungen beim Busverkehr durch die Fastnachtsumzüge
Umzug Östringen am 01.03.2025
Die Buslinie 132 fährt regulär. Der Bus der Linie 705 fährt regulär bis 12:50 Uhr (letzte Haltestelle Rettigheimer Straße, weiter Richtung Rettigheim). Der nachfolgende Bus entfällt.
Umzug Odenheim am 03.03.2025
Während des Rosenmontagsumzugs entfallen zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr in Östringen und Odenheim die Fahrten der Buslinie 134.
Die Busse der Linie 134 werden ab Tiefenbach ersatzweise überörtlich an den Bahnhof Menzingen umgeleitet. An der Haltestelle „Menzingen Bahnhof“ besteht an diesem Tag alternativ der Umstieg von und zu den Zügen der S32 in Richtung Bruchsal und Karlsruhe.
Bitte beachten Sie hierzu den Sonderfahrplan auf der Homepage des KVV: www.kvv.de.
Wir bitten diesbezüglich um Verständnis und Beachtung.
Stadt Östringen – Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Erscheinung
Östringer Stadtnachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025

Orte

Östringen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Östringen
28.02.2025
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