Aus den Rathäusern

Naturschutz vom 01. Oktober bis 28. Februar

Gehölzpflege jetzt durchführen An die Bedeutung von Bäumen und Hecken für Tiere denken Die erforderliche Pflege von Hecken und Feldgehölzen im...

Gehölzpflege jetzt durchführen
An die Bedeutung von Bäumen und Hecken für Tiere denken
Die erforderliche Pflege von Hecken und Feldgehölzen im Außenbereich durch das so genannte Auf-den-Stock-setzen und die Fällung von Bäumen ist nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar zulässig. Darauf weist das Landratsamt in Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung hin. Diese Vorschrift ist aber nicht als unnötige Einschränkung des Tatendrangs von Hausbesitzern, Landwirten und Kleingärtnern zu verstehen, sondern dahinter stecken gewichtige ökologische Argumente. Der reine Pflegeschnitt einer Gartenhecke oder die Totholzentfernung bei Bäumen sind durch das Verbot zwar nicht erfasst, jedoch dürfen auch hierbei kein Brutplatz vernichtet bzw. brütende Tiere gestört werden, erklärt Kreisökologe Mathias Messerschmidt vom Bau- und Umweltamt. Dadurch, dass die Tage kürzer werden und das natürliche Wachstum der Flora stagniert, ist auch die Brutzeit der Vögel vorüber und die Welt der Insekten bremst ihre Aktivitäten zunehmend. Dies ist die ökologisch sinnvolle Zeit, erforderliche Gehölzpflegemaßnahmen durchzuführen.
Gehölze, gleich welcher Art, sind wertvolle Biotope und sollten nicht ohne triftigen Grund beseitigt werden. Mathias Messerschmidt bittet deshalb darum: „Selbst wenn z.B. ein Baum nicht offensichtlich als Brutstätte dient, kann er für manchen Vogel doch als Sitzwarte oder Ruheplatz von hohem Nutzen sein. Auch ein abgestorbener Baum kann durch Nisthöhlen für manchen Vogel noch ein wertvoller Bestandteil der Natur sein. So lange von diesem Baum keine konkrete Gefahr ausgeht, sollte man deshalb ästhetische Vorbehalte auch mal überdenken.“ Auch gut gepflegte Hecken haben verschiedenste Funktionen. Sie dienen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Nahrungsbiotop für viele Tierarten, Biotopvernetzungslinien, gliedern die Landschaft, bilden einen Erosionsschutz und Windschutz.
Als Faustregel für die Heckenpflege ist der Grundsatz „unten dicht – oben licht“ anzusehen. Sollte dieser Zustand nicht mehr gegeben sein, ist ein Pflegeschnitt dringend erforderlich. Für Fragen stehen Mathias Messerschmidt im Bau- und Umweltamt unter Tel. 0791/755-7300 oder Beate Leidig vom Landschaftserhaltungsverband unter Tel. 0791/755-7235 gerne zur Verfügung.

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Ausgabe 45/2024

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Michelbach an der Bilz

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von Bürgermeisteramt Michelbach an der Bilz
09.11.2024
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