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Netze BW warnt vor Gefahren bei Bauarbeiten

Mit dem Frühling beginnt die Hochsaison für Bau- und Gartenarbeiten. Dabei steigt die Gefahr, dass unterirdische Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen...

Mit dem Frühling beginnt die Hochsaison für Bau- und Gartenarbeiten. Dabei steigt die Gefahr, dass unterirdische Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen unbeabsichtigt beschädigt werden. Die Netze BW warnt daher vor den Risiken und rät zu besonderer Vorsicht.

Kommt es zu Zwischenfällen, bei denen erdverlegte Leitungen beschädigt werden, sind nicht nur Versorgungsausfälle und hohe Kosten für die Reparatur möglich, sondern es entstehen auch Risiken für die Gesundheit – angefangen bei Stromschlägen bis hin zu Gasaustritten.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Netze BW vorschlägt, um Schäden zu vermeiden:

- Vor dem Graben informieren: Eigentümer und Bauherren sind verpflichtet, sich vor Beginn der Erdarbeiten über die Lage der Leitungen zu informieren. Dies geschieht durch Anfrage bei den lokalen Netzbetreibern oder über Online-Leitungsauskunftsportale (z. B. BIL - Bund-Länder-Initiative Leitungsauskunft). Bei der Netze BW zum Beispiel können entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens eingeholt werden: www.netze-bw.de/partner/planenundbauen/leitungsauskunft

- Pläne sind nicht alles: Alte Leitungskarten sind nicht immer präzise. Die tatsächliche Tiefe oder Lage können abweichen, besonders bei Leitungen, die älter als 50 Jahre sind.

- Sorgfaltspflicht: Bei Arbeiten im Schutzbereich von Leitungen darf nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet werden; hier ist Handschachtung Pflicht, die der präzisen Freilegung von Leitungen zur Vermeidung von Schäden dient. Wenn Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation) freigelegt werden, muss der Netzbetreiber bzw. das Versorgungsunternehmen unverzüglich informiert werden. Bei Arbeiten im Bereich von Hochspannungs- oder Hochdruckleitungen ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Stellungnahme/Genehmigung des Netzbetreibers einzuholen.

- Bei Beschädigung: Sofort die Arbeiten einstellen, den Bereich absperren und unverzüglich Netze BW als zuständigen Netzbetreiber sowie ggf. Feuerwehr/Polizei verständigen, da ggf. auch Gefahr für Leib und Leben anderer besteht.

- Haftung: Wer eine Leitung beschädigt, haftet in der Regel für die Reparaturkosten und Folgeschäden (wie den Ausfall der Versorgung für Anwohner).

Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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