Mit dem 6. Juni 2025 kommt der sogenannte „24-h-Lieferantenwechsel“. Was danach klingt, als könnten Kunden schnell ihre Stromlieferanten wechseln, zielt tatsächlich auf die Marktprozesse ab, die bei einem Lieferantenwechsel im Hintergrund ablaufen. Für Vermieter und Mieter birgt die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sogar neue Hürden. Um Missverständnissen vorzubeugen, erklären wir kurz, was es mit der neuen Regelung auf sich hat und worauf Kunden achten müssen. Wie wirkt sich das auf den Vertrag zur Strombelieferung aus? Was müssen diejenigen beachten, die umziehen?
Die BNetzA schreibt in ihrem Beschluss ab 06.06.2025 vor, dass Stromlieferanten den Wechsel ihrer Kunden innerhalb von 24 Stunden bearbeiten müssen. Das betrifft vor allem die Marktkommunikation zwischen den Marktpartnern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Der Austausch der für die Belieferung eines Kunden relevanten Daten muss künftig innerhalb eines Werktags erfolgen. Es heißt also nicht, dass Kunden von heute auf morgen den Stromanbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiter gültig! Besonders aufpassen müssen nun vor allem diejenigen, die umziehen.
Die Strombelieferung an einer Abnahmestelle rückwirkend ab- oder anzumelden ist künftig nicht mehr möglich. Bislang ist es gängige Praxis, dass sich Kunden besonders bei einem Umzug erst nach dem Auszug aus der alten Wohnung um die Abmeldung der Strombelieferung kümmern und erst nach dem Einzug in die neue Wohnung um den Abschluss eines Stromliefervertrags – teilweise mit deutlichem Zeitverzug. Wer dies weiterhin so handhabt und sich ab dem 6. Juni 2025 nicht vor dem Umzug um den Übergang seiner Stromversorgung kümmert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Denn mit dem neuen Beschluss der BNetzA können Ab- und Anmeldeprozesse von den Marktpartnern nur noch in die Zukunft angestoßen werden.
Bei der Kommunikation zwischen den Marktpartnern ist die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zwingend erforderlich. Diese dient dazu, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Jede Stromabnahmestelle und -erzeugungsstelle ist mit so einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet. Verbraucher finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.