Ab dem 1. Mai 2025 dürfen zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ausschließlich digitale biometrische Passbilder verwendet werden. Die Papierform ist nicht mehr zulässig.
Warum nur noch digital?
Ziel der Neuerung ist es, Betrug durch „Morphing“ zu verhindern. Kriminelle können dieses Verfahren nutzen, um aus Fotos zweier verschiedener Personen ein gemeinsames Passbild zu generieren, das folglich die Gesichtszüge beider Personen enthält. Durch die Übereinstimmung der Gesichtszüge und markanter Stellen kann der Ausweis theoretisch von beiden Personen zur Identifikation benutzt werden.
Wer darf Passbilder machen?
Eine Liste von zertifizierten Fotostudios finden Sie z. B. unter
alfo-passbild.com
Da es mit der Auslieferung der neuen Geräte zu Verzögerungen kommt, ist es in unserer Gemeinde noch nicht garantiert, dass die digitalen Passbilder ab dem 1. Mai hier vor Ort gemacht werden können.
Sobald wir mit einem Aufnahmegerät von der Bundesdruckerei ausgestattet wurden, werden wir Sie hierüber informieren. Bis dahin müssen die Passbilder weiterhin bei Fotografen bzw. Drogeriemärkten gemacht werden.