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Neu: Entlastungsbetrag jetzt auch für private Hilfen nutzbar

Sie erhalten Leistungen der Pflegeversicherung und leben zu Hause? Neu ist, dass seit dem 11.12.2024 der Entlastungsbetrag, der bisher nur für hauswirtschaftliche...

Sie erhalten Leistungen der Pflegeversicherung und leben zu Hause?

Neu ist, dass seit dem 11.12.2024 der Entlastungsbetrag, der bisher nur für hauswirtschaftliche Dienste und Betreuungsangebote genutzt werden konnte, jetzt auch für Privatpersonen verwendet werden darf, die sie im Alltag unterstützen und entlasten.

Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung und im Pflegestützpunkt Wannweil zu den üblichen Sprechzeiten.

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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