Sie erhalten Leistungen der Pflegeversicherung und leben zu Hause?
Neu ist, dass seit dem 11.12.2024 der Entlastungsbetrag, der bisher nur für hauswirtschaftliche Dienste und Betreuungsangebote genutzt werden konnte, jetzt auch für Privatpersonen verwendet werden darf, die sie im Alltag unterstützen und entlasten.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung und im Pflegestützpunkt Wannweil zu den üblichen Sprechzeiten.