
Das Land Baden-Württemberg hat in bisher zwei Förderperioden von 2014 bis 2025 den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen gefördert und es wurde so ein wertvoller Beitrag zum Erhalt und zur Pflege unserer ländlichen Kulturlandschaft geleistet.
Nun wird das Förderprogramm mit einer 3. Förderperiode weitergeführt. Wir möchten alle Eigentümer oder Pächter einer Streuobstwiese auf der Gemarkung Wäschenbeuren herzlich einladen, sich anzumelden, egal ob Sie bisher schon an den vergangenen Förderperioden teilgenommen haben oder auch ein Neuteilnehmer sind.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m haben. In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum gefördert. Jeder angemeldete Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden. Mindestens ein Drittel der angemeldeten Bäume muss im ersten Schnittzeitraum geschnitten werden. Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zu, wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Mayer unter B.Mayer@Waeschenbeuren.de oder telefonisch unter 07172/92655-33.
Antragsfrist bei der Gemeinde ist der 31.12.2025 – das Eingangsdatum im Rathaus ist maßgeblich.