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Kommunalpolitik

Neuauflage des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen des Regierungspräsidiums Stuttgart – Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2028

Es gibt eine 3. Förderperiode zum Schnitt von Streuobstbäumen, diese wird finanziell vom Land Baden-Württemberg gefördert: Unter bestimmten Voraussetzungen...

Es gibt eine 3. Förderperiode zum Schnitt von Streuobstbäumen, diese wird finanziell vom Land Baden-Württemberg gefördert: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der fachgerechte Schnitt eines Streuobstbaumes einmal innerhalb von drei Jahren mit bis zu 18 Euro pro Baum honoriert werden.

Anträge müssen bis zum 15.01.2026 (wenn die 1. Schnittperiode vom 01.02.2026 bis 15.04.2026 noch beim Auszahlungsbetrag berücksichtigt werden soll) beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Sollte erst die zweite Schnittperiode berücksichtigt werden, ist die Frist zur Abgabe des Sammelantrags der 15.06.2026. Die Teilnehmer müssen eine Erklärung ausfüllen, diese kann bei Frau Wagner, Zimmer 5, beantragt und/oder abgeholt werden. Die ausgefüllte Erklärung muss dann bis zum 08.01.2026 im Rathaus wieder vorliegen.


Voraussetzungen, Antragsverfahren, Förderausschlussgründe, Kontrolle der Einhaltung der Vereinbarungen/Betretungsrecht, Rückforderung der Fördermittel, Vorbehalte und Hinweise können Sie entweder mit folgendem Link

rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Foerderprogramme/Baumschnitt/20251125_Hinweise_Foerderung_Baumschnitt_Streuobst.pdf

herunterladen. Bitte beachten Sie diese Hinweise beim Ausfüllen Ihrer Erklärung.

Außerdem können Sie sich bei Fragen zum Förderprogramm an Frau Susanne Wagner, Telefon 94040-11, oder E-Mail-Adresse: susanne.wagner@gemeinde-eschenbach.de wenden.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
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