Verantwortungsbewusste Bauherren berücksichtigen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Baumaßnahme nicht nur die Kosten für die Erstellung eines Gebäudes, sondern die Betriebs- und Unterhaltungskosten während der vermutlichen Nutzungsdauer. Je nach Funktion des Gebäudes liegen die Bauerstellungskosten zwischen 20 % und 30 % der Gesamtkosten (Bauerstellungskosten + Folgekosten).
Das sanierte Gymnasium wird einen Heizungsbedarf von ca. 100 Kwh (entspricht 10 Litern Heizöl) je qm beheizter Fläche haben. Das liegt vor allem daran, dass die Bodenplatte des Hauptgebäudes nicht gedämmt ist. Die Gebäudestruktur mit ihrer über alle Geschosse gehenden Halle und die großzügigen Erschließungsflächen spiegeln zudem die Bauzeit des Gymnasiums wider. Damals kostete ein Liter Heizöl 10 Pfennige und Heizungskosten und CO₂-Emissionen waren kein Thema. Bei einem Neubau wäre ein Heizungsbedarf von 50 Kwh je qm Standard. Außerdem würde man die Erschließungsflächen zu Gunsten der Funktionsflächen (Klassenzimmer, Fachräume etc.) verringern. Das ist z. B. beim Neubau des Bauteils B geschehen.
Da das Gymnasium aus mehreren Einzelbauten besteht, sind z. B. zwei Fahrstühle eingebaut worden, um Barrierefreiheit zu erreichen. In einem Neubau wäre man mit einem Fahrstuhl ausgekommen.
Dass eine Sanierung nicht dieselbe Qualität hat wie ein Neubau, sieht man unter anderem auch daran, dass das sanierte Gymnasium in 30 Jahren abgeschrieben wird. Bei einem Neubau wären es 40 Jahre, was die jährlichen Abschreibungskosten entsprechend senkt.