Nach Beschlussfassung zum Raumprogramm für den Neubau der Feuerwehr und des Rettungsstandortes vom 24. September soll heute der weitere Schritt mit
dem Beschluss für den Entwurf zur Auslobung für das Planungsverfahren „Neubau Feuerwehr- und Rettungsstandort im VgV-Verfahren mit integriertem
Planungswettbewerb" an den Start kommen.
Aufgrund der bisherigen positiven Standortanalyse (Lage hinsichtlich der Erreichbarkeit, Anbindung an Verkehrswege und Nähe zu Einsatzgebieten,
Berücksichtigung der Umgebung, um sicherzustellen, dass der Standort sowohl für die Feuerwehr als auch für die Anwohner geeignet ist) soll der Bebauungsplan „Südlich des Friedhofs" zur Schaffung des Planungsrechts entwickelt und mit den Erschließungsmaßnahmen und Hochbauvorhaben harmonisiert werden.
Hinsichtlich der Integration in das Stadtbild soll sich der Entwurf in die bestehende städtebauliche Struktur einfügen und die architektonischen
Merkmale der Umgebung (hier ist insbesondere der Friedhof zu erwähnen) müssen unbedingt Berücksichtigung finden. Gestaltungselemente, die zur
Identität der Feuerwehr und der Gemeinde passen, sollten sich hierbei widerspiegeln.
Für ein so großes Projekt und die damit verbundenen Planungsleistungen halten wir ein entsprechendes VgV-Verfahren für sinnvoll und befürworten
dieses.
Entscheidend ist eine optimale Erreichbarkeit für Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge. Auch die Kriterien der zusätzlichen Lärm- und Schallbelastungen, insbesondere wegen des angrenzenden Friedhofsbereiches, und das Parkraumangebot für Besucher, müssen erfüllt werden.
Wegen der freien planerischen Gesamtgestaltung wäre unserer Meinung nach keine Baufeldskizze mit Erschließung notwendig gewesen.
Die Gesamtproblematik der Nachhaltigkeit, wie die Integration von Grünflächen (frühzeitige Einbeziehung von Landschaftsarchitekten), Regenwassermanagement und die Nutzung erneuerbarer Energien muss auf dem ganzen Areal Einkehr halten.
Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass die zu entwickelnden Bauvorhaben den geltenden Passivhausstandard haben müssen. Im Gegenteil, es
muss eine größtmögliche Technologieoffenheit in allen Bereichen zwingend gegeben sein.
Mit dem beschriebenen Vorgehen, der entwickelten Auslobung, allen wichtigen planerischen Aspekten für das Verfahren und der Planung können wir mitgehen. Den vorgelegten Verfahrensablauf, mit dem Planungsverfahren zeitnah zu beginnen, halten wir unbedingt für erforderlich, denn Zeit haben wir in den vergangenen Jahren schon genügend verloren.
Ferner können wir der Zusammensetzung des Preisgerichtes und den Anforderungen aller teilnehmenden Büros zustimmen.
Auf entsprechende Referenznachweise bezüglich der notwendigen Qualifikation der teilnehmenden Planungsbüros wird ausdrücklich besonderer Wert gelegt. Eine Mindestqualifikation erscheint uns hierbei ausdrücklich sehr wichtig.
In diesem Zusammenhang halten wir die Setzung bestimmter Planungsbüros für den Wettbewerb für sinnvoll und richtig, zumal wir in der Vergangenheit mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht haben.
Mit dem Ergebnis des Wettbewerbs erhoffen wir, nein wünschen und fordern wir, dass er zu erstellender Bebauungsplan mit allen darauf zu errichtenden Gewerken eine Präzision erfährt, die allen Bedürfnissen nicht nur Rechnung trägt, sondern darüber hinaus geht, um die späteren Nutzer in ihrer alltäglichen, schweren Arbeit in den Diensten der Bürgerschaft zu stärken und eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Wir stimmen dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu.
Uwe Lindner, CDU-Fraktion