Stadtverwaltung Gernsbach
76593 Gernsbach
Dies und das

Neubaugebiet „Hubengarten Ost I“

Gemeinderat berät über „frühzeitige Beteiligung“ im Bebauungsplanverfahren Dem Gemeinderat der Stadt Gernsbach liegt in seiner Sitzung am 9. Dezember...
Städtebaulicher Entwurf.
Städtebaulicher Entwurf.Foto: Planschmiede Hansert

Gemeinderat berät über „frühzeitige Beteiligung“ im Bebauungsplanverfahren

Dem Gemeinderat der Stadt Gernsbach liegt in seiner Sitzung am 9. Dezember die Beschlussfassung zum erneuten Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan „Hubengarten Ost I“ im Stadtteil Staufenberg vor.

Ziel soll es sein, die rechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen und die wachsende Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen. Neben der städtebaulichen Planung wird dann ein Umweltbericht erstellt werden, um ökologische Belange zu berücksichtigen.

„Mit der Entwicklung des Neubaugebiets Hubengarten Ost I schaffen wir Wohnraum und setzen auf eine zukunftsfähige, nachhaltige Planung“, erklärt Bürgermeister Julian Christ. „Dabei legen wir großen Wert darauf, das Gebiet gut in das Landschaftsbild einzufügen und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden.“

Die im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Wohnbaulanderweiterung umfasst eine Gesamtfläche von 3,41 Hektar, wobei in einem ersten Bauabschnitt rund 1,24 Hektar entwickelt werden sollen. Besondere Herausforderungen wie der Schutz bestehender Streuobstflächen und die schwierige verkehrliche Erschließung werden durch ein abgestimmtes städtebauliches Konzept berücksichtigt. Dieses sieht eine Mischung aus verdichteter Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und aufgelockerter Einfamilienhausbebauung vor.

Nach der Beschlussfassung des Gernsbacher Gemeinderates würde im nächsten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erfolgen, um im Dialog mit allen Beteiligten eine zukunftsorientierte Lösung zu entwickeln.

Nach Abschluss der ersten Beteiligungsphase würde dann der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran wären Anpassungen möglich, bevor der Gemeinderat den finalen Satzungsbeschluss fasst.

Nach dem Bebauungsplanverfahren folgt das Umlegungsverfahren, indem die vorhandene Grundstücksstruktur entsprechend der vorgesehenen städtebaulichen Konzeption neu geordnet wird, um bebaubare Grundstücke entstehen zu lassen. Aus diesem Grund liegen zum aktuellen Zeitpunkt wichtige Parameter wie Bodenwerte und Erschließungskosten noch nicht vor. Diese Werte hängen unter anderem von den im weiteren Verfahren ermittelten Infrastrukturbedarfen, Umweltausgleichsmaßnahmen und der Abstimmung mit den zuständigen Behörden ab. Erst nach endgültiger Festlegung der Planinhalte im Rahmen der Offenlage können belastbare Aussagen zu den voraussichtlichen Erschließungskosten und der bodenrechtlichen Bewertung getroffen werden und das Umlegungsverfahren eingeleitet werden.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 49/2024

Orte

Gernsbach

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