Das Solefreibad modernisiert sein Angebot und passt die Badetarif- und Eintrittsordnung zum Start der neuen Badesaison an. Der Werksausschuss hat am 11. Februar 2025 Änderungen beschlossen, die das Bad attraktiver und sozial gerechter gestalten.
Hauptänderungen im Überblick
1. Anerkennung der AzubiCardBW
Inhaber der AzubiCardBW erhalten nun den ermäßigten Tarif (4,00 € Einzelkarte, 60,00 € Saisonkarte bzw. 55,00 € im Vorverkauf). Diese Maßnahme macht die Ausbildung attraktiver und schließt eine Regelungslücke.
2. Gruppentarife für Schulen, Vereine und soziale Einrichtungen
3,00 € je Badegast ab 10 Personen
Begleitende Lehrkräfte, Betreuer oder Übungsleiter erhalten freien Eintritt (1 Lehrkraft pro 10 Badegäste).
3. Anpassung der Zehnerkarten
Zehnerkarte für Erwachsene bleibt bei 50,00 €.
Zehnerkarte für Ermäßigte wird von 33,00 € auf 36,00 € angehoben.
4. Erweiterung der Ermäßigungsberechtigten
Studenten einer dualen Hochschule fallen nun ebenfalls unter die Ermäßigungen.
Mit diesen Anpassungen reagieren wir auf aktuelle Entwicklungen und unterstreichen unser Engagement für junge Menschen in Ausbildung. Wir freuen uns, mit der Anerkennung der AzubiCardBW einen Beitrag zur Attraktivität der Ausbildung in unserer Region zu leisten.
Die neuen Tarife orientieren sich an vergleichbaren Einrichtungen und gewährleisten weiterhin ein attraktives Preisangebot für alle Besuchergruppen. Die Anpassungen bei den Zehnerkarten sorgen für eine ausgewogenere Preisstruktur.
Solefreibad
Badetarif- und Eintrittsordnung – gültig ab 1.3.2025
§ 1
Eintrittskarten-Regelung
1. Das Betreten des Bades ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt.
2. Die für die Saison jeweils gültigen Badetarife können dem Aushang an der Kasse entnommen werden.
3. Folgende Badekarten werden angeboten:
a) Einzelkarten
Die Einzelkarten berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades.
b) Zehnerkarten
Zehnerkarten werden als Barcodekarten ausgegeben und sind mit zehn Zutritten aufgeladen.
Zehnerkarten sind saisonunabhängig und auf andere Personen übertragbar. Bei Benutzung ermäßigter Zehnerkarten müssen jedoch die Voraussetzungen für die Ermäßigung bei allen Benutzern vorliegen; diese sind auf Verlangen des Badpersonals nachzuweisen.
c) Saisonkarten
Saisonkarten werden als Barcodekarten ausgegeben, die für die jeweilige Badesaison freigegeben werden. Sie werden auf den Namen des Badegastes ausgestellt, mit einem individuellen Lichtbild versehen und sind nicht übertragbar.
Die Barcodekarten verbleiben beim Badegast und können nach Entrichten des jeweils gültigen Tarifes jedes Jahr neu aufgeladen werden. Die erstmalige Ausstellung der Barcodekarte erfolgt kostenlos beim erstmaligen Erwerb einer Saisonkarte, für spätere Ersatzausstellungen muss vom Badegast eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.
d) Gruppentarife
Gruppentarife gelten für Vereine, Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen (z. B. Jugendgruppen, Ferienlager). Eine begleitende Lehrkraft, ein Betreuer oder Übungsleiter je 10 Gäste hat freien Eintritt. Die Mindestgröße für eine Gruppe beträgt 10 zahlende Personen.
4. Die Eintrittskarte ist vom Badegast auf Verlangen vorzuzeigen.
5. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Verlorene oder nicht ausgenutzte Karten werden nicht erstattet.
6. Wer das Bad unberechtigt benutzt, hat den 10-fachen Eintrittspreis zu entrichten.
Ohne die erforderliche Berechtigung erworbene ermäßigte Karten oder missbräuchlich benutzte Zehner- oder Saisonkarten werden ersatzlos eingezogen. Im Falle missbräuchlichen Erwerbs oder Nutzung von Saisonkarten ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € zu entrichten. Über eine polizeiliche Anzeige wegen Betrugs entscheidet die Werkleitung.
§ 2
Eintrittspreise und Tarife
1. Einzelkarten
a) Normaltarif 5,50 €
b) Kinder und Jugendliche (3 – 16 Jahre), Ermäßigte 4,00 €
c) Abendkarte (ab 17.00 Uhr) 4,00 €
d) Kinder unter 3 Jahren frei
e) Familien-Einzelkarte 17,00 € (max. 2 Erwachsene, max. 3 Kinder und/oder Ermäßigte)
2. Zehnerkarten (mehrjährig übertragbar)
a) Erwachsene (über 16 Jahre) 50,00 €
b) Kinder und Jugendliche (3 – 16Jahre), Ermäßigte 36,00 €
3. Gruppentarife für Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und soziale Einrichtungen (ab 10 zahlenden Personen)
a) Je Badegast 3,00 €
b) Eine begleitende Lehrkraft, ein Betreuer oder ein Übungsleiter je 10 Gäste frei
4. Saisonkarten
a) Erwachsene (über 16 Jahre) 100,00 €
b) Kinder und Jugendliche (3 – 16 Jahre), Ermäßigte 60,00 €
c) Rentner- und Senioren-Saisonkarte* 93,00 €
d) Große Familien-Saison-Karte (2 Erwachsene + 1 Kind oder ermäßigt) 165,00 €
weitere Kinder/Jugendliche (3 – 16 Jahre oder ermäßigt) 16,50 €
bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigung auf 13,00 €
e) Kleine Familien-Saison-Karte (1 Erwachsener + 1 Kind) 110,00 €
weitere Kinder/Jugendliche (3 – 16 Jahre oder ermäßigt) 16,50 €
bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigung auf 13,00 €
f) Ersatzkarten 5,50 €
* Rentner benötigen den amtlichen Rentenausweis,
Senioren müssen das 65. Lebensjahr zum Saisonbeginn vollendet haben.
5. Saisonkarten im Vorverkauf
a) Erwachsene (über 16 Jahre) 90,00 €
b) Kinder und Jugendliche (3 – 16 Jahre), Ermäßigte 55,00 €
c) Rentner- und Senioren-Saisonkarte* 85,00 €
d) Große Familien-Saison-Karte (2 Erwachsene + 1 Kind oder ermäßigt) 150,00 €
weitere Kinder/Jugendliche (3 – 16 Jahre oder ermäßigt) 15,00 €
bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigung auf 12,00 €
e) Kleine Familien-Saison-Karte (1 Erwachsener + 1 Kind) 100,00 €
weitere Kinder/Jugendliche (3 – 16 Jahre oder ermäßigt) 15,00 €
bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigung auf 12,00 €
f) Ersatzkarten 5,50 €
Die Vorverkaufspreise gelten vom Beginn des Vorverkaufs einer Freibadsaison bis einschließlich des Tags vor Eröffnung des Solefreibads.
*Rentner benötigen den amtlichen Rentenausweis, Senioren müssen das 65. Lebensjahr zum Saisonbeginn vollendet haben.
6. Sozial-Regelungen
a) Ermäßigungen
Über 16 Jahre alte Vollzeitschüler, ordentlich Studierende, Studenten einer dualen Hochschule (nicht dazu zählen: Fernstudium und dgl.), Schwerbehinderte (mind. 60 %) sowie Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende und Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Inhaber der AzubiCardBW erhalten gegen Nachweis die Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche.
b) Familienermäßigungen bei Saisonkarten (Familienkarte):
Familien-Saisonkarten werden für Erwachsene, Ehepaare, eheähnliche und Lebensgemeinschaften oder auch Großeltern mit Kindern ausgestellt. Die ermäßigte Abgabe von Karten für weitere Kinder und Jugendliche (3 – 16 Jahre) innerhalb der Familie wird nur gewährt, wenn bereits die jeweilige Familienkarte erworben wurde.
Die Festlegung der Reihenfolge bei den Kinder-/Jugendlichenkarten erfolgt nach dem Alter absteigend.
Bei der Familienkarte wird mit Ausnahme der Ermäßigung für weitere Kinder unter Vorlage des Landesfamilienpasses keine weitere Ermäßigung (z. B. wg. Behinderung) gewährt.
§ 3
Schrank- und Wertfächer
1. Kleider, Geld und Wertsachen können für die Dauer des Badeaufenthalts in die dafür bereitgestellten Schrankfächer bzw. Wertfachschränke eingeschlossen werden.
2. Die Aufbewahrungsschränke sind nur für den Zeitraum des Aufenthalts im Solefreibad bestimmt und mit Pfandschlössern versehen. Als Pfand ist eine 2-€-Münze einzuwerfen. Der Schlüssel ist sorgfältig aufzubewahren. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschranks und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.
Die Kosten für Ersatzschlüssel und damit verbundene Aufwendungen (insbesondere für die Montage eines neuen Schließzylinders) sind vom Badegast mit pauschal 30,00 € zu ersetzen. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Inhalts das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Vor dem Verlassen des Bades ist der Aufbewahrungsschrank zu räumen. Sollte sich der Original-Schlüssel wieder innerhalb 1 Woche finden, wird der pauschale Aufwandsersatz auf Antrag wieder zurückerstattet.
3. Den Badegästen stehen in begrenzter Anzahl auch Mietfächer für die Badesaison zur Verfügung. Diese können an der Kasse zum Preis von 20,00 € zzgl. 20,00 € Pfand für die Dauer einer Badesaison gemietet werden. Der Mieter hat durch Vorlage seines Personalausweises die Identität nachzuweisen. Die auf dem Mietvertrag angegebene Person ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Aufbewahrungsschranks verantwortlich. Spätestens eine Woche nach Ende der Badesaison ist der Schlüssel dem Schwimmbadpersonal auszuhändigen. Nach rechtzeitiger Rückgabe des Schlüssels und der reinlichen Übergabe des Aufbewahrungsschranks erfolgt die Auszahlung des Pfands.
4. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt von Mietfächern wird nach der Badesaison entnommen und max. 3 Monate aufbewahrt und anschließend entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Fundsache behandelt.
5. Größere Sachen (Kinderwagen, Einkauftaschen etc.) können nicht zur Aufbewahrung abgegeben werden.
6. Nicht abgeholte, hinterlegte Sachen werden nach Ablauf von 3 Monaten als Fundsachen behandelt.
Bad Friedrichshall, den 12.2.2025
Werkleitung
Alexander Preuss Ulrich Feldmeyer
Kfm. WerkleiterTechn. Werkleiter