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Neue Benutzungsgebühren 2025/2026 für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3.6.2025 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen...


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3.6.2025 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen für das Kindergartenjahr 2025/2026 geändert.

Im Folgenden finden Sie die Anlagen für die Benutzungsgebühren und die Vergabekriterien:

Anlage zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen (Benutzungsgebührensatzung) vom 13.6.2025

Anlage gültig vom 1.9.2025 bis 31.8.2026

1.1Regelgruppen / RG

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

Kinder unter 3 in Altersmischung oder 2 Jahre + 9 Monate

Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

308.-

174.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

231.-

131.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

154.-

87.-

4 und mehr Kinder unter 18 im Haushalt

77.-

44.-

1.2Verlängerte Öffnungszeiten / VÖ

1.2.130 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

Kinder unter 3 Jahre in Altersmischung oder Aufnahme mit 2 Jahren und

9 Monaten

Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

308.-

173.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

231.-

130.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

154.-

86.-

4 und mehr Kinder unter 18 J.

77.-

43.-

1.2.232,50 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im

Haushalt des betreuten Kindes

Kinder unter 3 Jahre in Altersmischung oder Aufnahme mit 2 Jahren und

9 Monaten

Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

338.-

192.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

254.-

143.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

169.-

96.-

4 und mehr Kinder unter 18 J.

85.-

48.-

1.2.335 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

Kinder unter 3 Jahre in Altersmischung oder Aufnahme mit 2 Jahren und 9 Monaten

Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

358.-

203.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

268.-

152.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

179.-

102.-

4 und mehr Kinder unter 18 J.

89.-

50.-

1.3Ganztagesgruppen / GT

1.3.140 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten

Kindes

Kinder unter 3 Jahre in Altersmischung oder

2 Jahre + 9 Monate

Kinder ab 3 Jahre

bis zum Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

408.-

231.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

306.-

173.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

204.-

116.-

4 und mehr Kinder unter 18 J.

102.-

58.-

1.3.245 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit

Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

Kinder unter 3 Jahre in Altersmischung oder

2 Jahre + 9 Monate

Kinder ab 3 Jahre bis zum

Schuleintritt

1 Kind unter 18 im Haushalt

461.-

260.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

346.-

195.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

231.-

131.-

4 und mehr Kinder unter 18 J.

115.-

65.-

1.4Krippengruppen / KR

1.4.130 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

1 Kind unter 18 im Haushalt

308.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

231.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

154.-

4 und mehr Kinder unter 18 im Haushalt

77.-

1.4.240 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten

Kindes

1 Kind unter 18 im Haushalt

408.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

306.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

204.-

4 und mehr Kinder unter 18 im Haushalt

102.-

1.4.345 Stunden

Anzahl der Kinder unter 18 Jahre mit Erstwohnsitz im Haushalt des betreuten Kindes

1 Kind unter 18 im Haushalt

461.-

2 Kinder unter 18 im Haushalt

346.-

3 Kinder unter 18 im Haushalt

231.-

4 und mehr Kinder unter 18 im Haushalt

115.-

1.5Mittagsverpflegung

Monatlich 90,00 für jedes in städtischen Kindertageseinrichtungen betreute Kind.

Anlage zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen (Vergabekriterien) vom 13.6.2025

Anlage gültig vom 1.9.2025 bis 1.8.2026

Vergabekriterien zur Platzvergabe für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hechingen

Für die Platzvergabe von Kindertageseinrichtungsplätzen gelten folgende Vergabekriterien:

  • Geschwisterkinder, Kinder von Berufstätigen, Arbeitssuchenden, Studierenden, Auszubildenden, Pflegenden (ab Pflegegrad 3) sowie Kinder mit behinderten Geschwistern im Haushalt und/oder entsprechenden Nachweisen vom Jugendamt haben bei Vorlage entsprechender Nachweise bei der Vergabe Vorrang.
  • Kinder mit geistigen und/oder sonstigen Behinderungen werden nach den gleichen Kriterien aufgenommen. Darüber hinaus werden sie im U3-Bereich integrativer Einrichtungen bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt.
  • Kinder, für die Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig sind oder in deren Familie außergewöhnliche Bedingungen vorliegen (Härtefälle), haben bei der Vergabe Vorrang.

Die aufgeführten Kriterien werden wie folgt bepunktet:

6 Punkte:alleinlebend und berufstätig (auch Ausbildung oder Schule), Härtefälle
5 Punkte:beide Eltern berufstätig
3 Punkte:Geschwisterkind in derselben Einrichtung
1 Punkt.ein Elternteil berufstätig oder alleinlebend und nicht berufstätig
1 Punkt:Kind mit Behinderung lebt im Haushalt
0 Punkte:keine Nachweise

Die Punkte werden addiert und nehmen Einfluss auf die Wartelistenplatzierung in den von den Personensorgeberechtigten gewünschten Einrichtungen.

Bei Punktegleichstand zählt im Krippenbereich zusätzlich das Wunschaufnahmedatum, im Kindergartenbereich zusätzlich das Alter des aufzunehmenden Kindes.

Eine Bepunktung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Angaben vollständig vorliegen. Ohne die Nachweise der festgestellten Ansprüche wird das Kind ebenfalls bei der Platzvergabe berücksichtigt, jedoch nur im Rahmen der vorliegenden Daten und Angaben.

Vergabezeitpunkt:

Betreuungsplätze für das erste Kindergartenhalbjahr (September – Februar) werden im Monat April vergeben. Für angemeldete Plätze im zweiten Kindergartenhalbjahr (März – Juli) erfolgt eine Rückmeldung im Monat November.

Kinder, die bei diesen Intervallen keine Zusage erhalten haben, bleiben auf der Warteliste und können bei freiwerdenden Plätzen auch unterjährig aufgenommen werden.

Hinweis:Die gesamten Beratungsunterlagen finden sich unter www. hechingen.de Aktuelles Öffentliche Bekanntmachungen.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 24/2025
von Stadt Hechingen
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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