Im November 2024 hat der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen und somit den Weg für die Einrichtung von zwei neuen Bestattungsformen frei gemacht. Mit der Aufstellung von drei Urnenstelen wurde der erste Schritt getan. Die Urnenstelen stehen im neuen Teil des Friedhofs. In jeder Stele sind vier Urnenkammern vorhanden, es stehen somit 12 Urnenkammern zur Verfügung. Diese können als „Reihengrab“ einzeln und maximal mit zwei Urnen als „Wahlgrab“ belegt werden. Die Urnenkammern werden mit einer Platte verschlossen. Auf der Steinplatte wird die Grabinschrift aufgebracht. Die Kammern können nur von der Gemeinde oder dem Bestattungsunternehmen geöffnet werden. Blumen, Gebinde und Grabbeigaben müssen auf dem angelegten Bereich neben der Stelenanlage abgestellt werden. Das Anbringen von Blumenvasen oder Ablageflächen an der Urnenwand ist aus Gründen der gestalterischen Erhaltung der Wand nicht zulässig. Bürgermeister Simon König betonte, dass die Gemeinde mit der Aufstellung der Stelen einem mehrfach geäußerten Wunsch nachgekommen ist und damit für die Verstorbenen mit den Angehörigen neue Möglichkeiten für eine würdige Bestattung geschaffen wurden.
Gestalterisch vorbereitet wurde bereits der Bereich für die ebenfalls neue Bestattungsform, die Baumbestattungen. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Urnenstelen. Das Grabfeld für die Baumbestattung muss noch, nachdem die Grünfläche gewachsen ist, mit der Anlegung von einzelnen Bestattungsstellen fertiggestellt werden. Wir berichten, sobald auch die Grabstellen für die Baumbestattung belegt werden können.
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