Neue gesetzliche Regelungen zum 10. Juni 2025

- das sollten Sie für die künftigen Ummeldungen für Strom beachten. Ab dem 10. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel...

- das sollten Sie für die künftigen Ummeldungen für Strom beachten.

Ab dem 10. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!

Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme, auftreten.

Was Sie unbedingt beachten sollten

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns vor Ihrem Einzug, am besten 14 Tage vorab.

Die Umstellung ist für uns als Energieversorger mit großem Aufwand verbunden. Um für Sie und für uns die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, unterstützen Sie uns bestmöglich, wenn Sie uns – soweit bekannt – bereits jetzt die Umzüge zu Ende Mai bis Mitte Juni 2025 mitteilen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher, je früher, desto besser

- Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden

Haben Sie hierzu noch Fragen?

Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail oder zu den Servicezeiten unter der Rufnummer 07454/9650-41 oder -83.

Stadtwerke Sulz a. N.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 23/2025
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 22/2025
von Stadt Sulz am Neckar
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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