Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Stromlieferantenwechsel in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Fristen für An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit Umzügen sowie daraus resultierenden Leerständen.
Wichtige Fristen im Überblick:
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich!
Ab dem Stichtag 6. Juni 2025 können Stromverträge nicht mehr rückwirkend ab- oder angemeldet werden. Alle Änderungen müssen zwingend zu einem zukünftigen Termin erfolgen.
Diese Angaben werden für die Bearbeitung benötigt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Ummeldung nur mit vollständigen und korrekten Angaben erfolgen kann.
Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Anbieter.
Um Kosten und unnötige Komplikationen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Information Ihres Stromanbieters unerlässlich. Melden Sie Umzüge oder Leerstände mindestens 14 Tage im Voraus. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag korrekt umgestellt oder beendet wird und Ihnen keine Nachteile entstehen.
Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – nutzen Sie auch die bereitgestellten Online-Formulare unter Online-Formulare - Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG – Wir leben Nachbarschaft, sofern die Belieferung durch die Stadtwerke Walldorf erfolgt.
Ihr Kundenservice-Team