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Neue gesetzliche Vorgaben ab dem 6. Juni 2025: Fristen für Stroman- und -abmeldungen bei Umzug und Leerstand

Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Stromlieferantenwechsel in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Fristen für...

Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Stromlieferantenwechsel in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Fristen für An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit Umzügen sowie daraus resultierenden Leerständen.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • Mindestens 14 Tage vor Ein- oder Auszug
    Informieren Sie Ihren Stromanbieter spätestens zwei Wochen vor Ihrem Ein- oder Auszug über den Termin. Nur so kann eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen und unnötige Kosten vermieden werden.
  • Meldung von Leerständen oder deren Ende
    Auch Leerstände müssen künftig mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen gemeldet werden. Dies hilft, die korrekte Abrechnung sicherzustellen und überflüssige Grundgebühren zu vermeiden.
  • Am Tag der Schlüsselübergabe
    Übermitteln Sie den aktuellen Zählerstand an Ihren Netzbetreiber oder Stromversorger. Ein Übergabeprotokoll dient hierbei als Nachweis.

Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich!

Ab dem Stichtag 6. Juni 2025 können Stromverträge nicht mehr rückwirkend ab- oder angemeldet werden. Alle Änderungen müssen zwingend zu einem zukünftigen Termin erfolgen.

Diese Angaben werden für die Bearbeitung benötigt:

  • Marktlokations-ID (MaLo-ID) oder Zählernummer
  • Aktueller Zählerstand (zum Zeitpunkt der Übergabe)
  • Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Vollständige Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name und Kontaktdaten des neuen Mieters oder Eigentümers (bei Auszug)

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Ummeldung nur mit vollständigen und korrekten Angaben erfolgen kann.

Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Anbieter.

Um Kosten und unnötige Komplikationen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Information Ihres Stromanbieters unerlässlich. Melden Sie Umzüge oder Leerstände mindestens 14 Tage im Voraus. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag korrekt umgestellt oder beendet wird und Ihnen keine Nachteile entstehen.

Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – nutzen Sie auch die bereitgestellten Online-Formulare unter Online-Formulare - Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG – Wir leben Nachbarschaft, sofern die Belieferung durch die Stadtwerke Walldorf erfolgt.

Ihr Kundenservice-Team

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Ausgabe 20/2025

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