Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Stromlieferantenwechsel in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Fristen für An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit Umzügen sowie daraus resultierenden Leerständen.
Wichtige Fristen im Überblick:
• Mindestens 14 Tage vor Ein- oder Auszug
Informieren Sie Ihren Stromanbieter spätestens zwei Wochen vor Ihrem Ein- oder Auszug über den Termin. Nur so kann eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen und unnötige Kosten vermieden werden.
• Meldung von Leerständen oder deren Ende
Auch Leerstände müssen künftig mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen gemeldet werden. Dies hilft, die korrekte Abrechnung sicherzustellen und überflüssige Grundgebühren zu vermeiden.
• Am Tag der Schlüsselübergabe
Übermitteln Sie den aktuellen Zählerstand an Ihren Netzbetreiber oder Stromversorger. Ein Übergabeprotokoll dient hierbei als Nachweis.
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich!
Ab dem Stichtag 6. Juni 2025 können Stromverträge nicht mehr rückwirkend ab- oder angemeldet werden. Alle Änderungen müssen zwingend zu einem zukünftigen Termin erfolgen.
Diese Angaben werden für die Bearbeitung benötigt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Ummeldung nur mit vollständigen und korrekten Angaben erfolgen kann.
Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Anbieter.
Um Kosten und unnötige Komplikationen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Information Ihres Stromanbieters unerlässlich. Melden Sie Umzüge oder Leerstände mindestens 14 Tage im Voraus. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag korrekt umgestellt oder beendet wird und Ihnen keine Nachteile entstehen.
Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – nutzen Sie auch die bereitgestellten Online-Formulare unter www.stadtwerke-walldorf.de/service/online-formulare/, sofern die Belieferung durch die Stadtwerke Walldorf erfolgt.
Ihr Kundenservice-Team