Neue Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass können abgeholt werden
Die neuen Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass sind eingetroffen und können von den Berechtigten im städtischen Fachbereich Bürgerschaftliche Teilhabe, Soziales und Sport (Abteilung Soziales) in der Oberen Marktstraße 1, Zimmer 114, abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können die berechtigten Familien über 140 vergünstigte oder kostenlose Angebote in ganz Baden-Württemberg wahrnehmen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses 2026 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Anspruch auf den Landesfamilienpass haben: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind; Familien, die bürgergeldberechtigt, kinderzuschlagsberechtigt oder wohngeldberechtigt sind, mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei der Ausstellung können neben einer antragstellenden Person (im Pass: berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden.