Aus den Rathäusern

Neue Hebesätze bei der Grundsteuer A und B

Der Gemeinderat legte mit Blick auf die Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuer A und B fest. Die Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg...

Der Gemeinderat legte mit Blick auf die Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuer A und B fest. Die Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg beschäftigt Finanzämter, Ausschüsse, Kommunen und Bürger seit vielen Monaten. Das Land hat sich bei der Grundsteuer B für einen extra Weg mit einem modifizierten Bodenwertmodell entschieden. Da die neue Grundsteuer ab 2025 gilt, hat der Rosenberger Gemeinderat nun die neuen Hebesätze festgelegt. Am Steueraufkommen der Gemeinde selbst wird sich dadurch nur wenig ändern, für den Einzelnen kann es aber zu Abweichungen gegenüber den bisherigen Zahlungen kommen.

Die Grundsteuer wird bundesweit durch ein mehrstufiges Verfahren erhoben: Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert fest, berechnen daraufhin den Messbetrag und die Gemeinde multipliziert diese mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz. In Baden-Württemberg wird nun der Grundsteuerwert durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert ermittelt. Dabei erhalten Wohngebäude einen Abschlag. Der bisherige Wert des Gebäudes ist nun irrelevant.

Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Grundstückswerte und Messbeträge, wohl aber auf das Steueraufkommen, nämlich über die Festlegung der Bodenrichtwerte und der Hebesätze. Letztere mussten nun neu kalkuliert werden, dabei sollten sich die Kommunen an der Aufkommensneutralität orientieren, also nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Der Gemeindeverwaltung liegen bei der Grundsteuer B nun rund 93 % der erforderlichen Erklärungen vor. Bei der Grundsteuer A sind dies bisher 70 %. Der Gemeinderat hat den Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) auf 460 v.H. festgesetzt, die Einnahmen bleiben dadurch gleich. Bei der Grundsteuer B (mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke) wurde ein Hebesatz von 620 v.H. festgesetzt. Die Einnahmen steigen dadurch leicht um 2.000 € (Rundungsdifferenz).

Der vom Finanzministerium vorgeschlagene Hebesatzkorridor lag bei 573 bis 633 v.H. für die Grundsteuer B. Für den Einzelnen können sich Unterschiede ergeben: Gewerbeflächen werden entlastet, bei Einfamilienhäusern kommt es stark auf die Grundstücksgröße an, und während Eigentumswohnungen entlastet werden, wird es für Besitzer von unbebauten Bauplätzen deutlich teurer.

Da nicht alle notwendigen Angaben vorlagen, beruht die Berechnung der Verwaltung teilweise auf Schätzungen. Daher kann, so nötig oder gewünscht, nach Auswertung des realen Grundsteueraufkommens 2025 eine Anpassung erfolgen.

Die Hebesätze mit den Nachbargemeinden zu vergleichen, ist nun schwer. Denn die Hebesätze drücken lediglich aus, wie hoch die Grundstückswerte in einer Gemeinde sind und sind damit nicht mehr vergleichbar. Im ländlichen Raum sind die Grundstückswerte niedriger als in den Städten. Damit hat der ländliche Raum immer höhere Hebesätze als die großen Städte.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Bürgermeisteramt Rosenberg/Baden
08.11.2024
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