In der Novembersitzung des Gerlinger Gemeinderates stand ein ganz besonderer Punkt auf der Tagesordnung. Der Erste Beigeordnete Stefan Altenberger wurde für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit von Bürgermeister Dirk Oestringer im Namen des Gemeindetages Baden-Württemberg geehrt. Zudem hatte das Gremium unter anderem über die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen zu entscheiden.
Zur Novembersitzung des Gerlinger Gemeinderates konnte Bürgermeister Dirk Oestringer neben dem Gremium auch zahlreiche Gäste begrüßen. „Heute steht ein besonderer Punkt auf der Tagesordnung – die Ehrung des Ersten Beigeordneten Stefan Altenberger für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit“, hielt das Stadtoberhaupt eingangs fest. Er freue sich sehr, diese Ehrung im Namen des Gemeindetages Baden-Württemberg überreichen zu dürfen.
Zunächst aber stand unter Punkt eins Bekanntgaben auf der Tagesordnung. Das Stadtoberhaupt berichtete, dass Frank Oliver Jutz zum neuen Ortsbeauftragen des Volksbundes ernannt worden sei. Des Weiteren freute sich Bürgermeister Oestringer, dass dank des Stadtmarketingvereins Mein Gerlingen es diesen Winter wieder die Eisbahn auf dem Rathausplatz geben wird, und zwar von 6. Dezember bis 6. Januar 2025. „Dieses Mal eine Woche länger.”
Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse gab es unter Tagesordnungspunkt zwei keine bekanntzugeben.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt überreichte das Stadtoberhaupt dem Ersten Beigeordneten Stefan Altenberger die Ehrung des Gemeindetages Baden-Württemberg für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit. Zuvor berichtete Oestringer kurz über den Werdegang des Geehrten. In den 80er Jahren habe Altenberger zunächst in Speyer Kirchenmusik studiert. Über eine Ausbildung zum Bankfachwirt, die Stadtverwaltung Stuttgart und das Amt des Bürgermeisters von Kernen im Remstal sei Altenberger nach Gerlingen gekommen. Seit September 2020 sei Stefan Altenberger Erster Beigeordneter der Stadt. Zwischendurch sei er unter anderem noch Kreisrat gewesen und immer noch Aufsichtsratsvorsitzender der Remstalkellerei eG. „In seinem Amt hier in Gerlingen wird ihm in nächster Zeit sicherlich auch nicht langweilig werden. Es gibt noch viele Themen, die uns zukünftig gemeinsam beschäftigen werden“, ist sich das Stadtoberhaupt sicher. Bürgermeister Oestringer gratulierte Altenberger zu der Ehrung und dankte ihm für sein großes Engagement.
Punkt vier auf der Tagesordnung war der Beschluss über die Hebesätze Grundsteuer A und B. „Das Thema beschäftigt uns seit vielen Jahren“, so das Stadtoberhaupt dazu eingangs. Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer mit der Begründung der Ungleichbehandlung als verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig sei bestimmt worden, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung treffen muss, was mit dem Grundsteuerreformpaket des Bundes im Dezember 2019 erfüllt wurde, fasste Oestringer zunächst die Sachlage zusammen. „Der Gemeinderat hat nun als letzten Schlusspunkt über die neuen Hebesätze A und B zu entscheiden.“
Tobias Schölkopf, Sachbearbeiter der Stadtkämmerei, erklärte kurz das Reformpaket. Für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) gelte das Bundesrecht, für die Grundsteuer B das Landesgrundgesetz. Aufgrund dieser Änderung könnten Länder vom Grundsteuerrecht des Bundes abweichen. Zu den Ländern, die vom Bundesrecht abweichen, zähle unter anderem Baden-Württemberg (BW). In Baden-Württemberg habe der Landesgesetzgeber das modifizierte Bodenwertmodell gewählt. Der Wert der Gebäude auf den Grundstücken spiele keine Rolle und bleibe dementsprechend für den Grundsteuerwert unberücksichtigt, so der Steuerexperte. Der Landtag habe im November 2020 das Landesgrundsteuergesetz BW beschlossen. Bei der Land- und Forstwirtschaft habe BW für die Grundsteuer A das Bundesmodell übernommen, wonach die Hofstellen bei der Grundsteuer A künftig wegfallen, statt dessen der Grundsteuer B zugeführt werden.
Schölkopf ging noch kurz auf die Ermittlung der Grundsteuer ein, die sowohl im Bundesrecht wie im Landesgrundsteuergesetz wie bisher in einem dreistufigen Verfahren ermittelt werde. Als Erstes würden die Finanzämter den Grundsteuerwert feststellen und einen Grundsteuerwertbescheid erlassen. Im zweiten Schritt werde von den Finanzämtern der Messbetrag auf der Grundlage des Grundsteuerwerts ermittelt und ein Messbescheid erlassen. Als Letztes errechne die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziere und erlasse den Grundsteuerbescheid.
Es gelte nun aufgrund der neuen ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen die Hebesätze in Gerlingen zu beschließen. Ein wichtiges Kriterium, das die Verwaltung vorgeschlagen habe und auch erklärtes Ziel von Bund und Ländern sei, sei die Aufkommensneutralität, die besagt, dass es aufgrund der Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen soll. „Das bedeutet allerdings nicht, dass es nach der Reform nicht für den einen oder anderen Steuerpflichtigen zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen kann“, so Schölkopf. „Die Bürger werden weniger, mehr oder gleichbleibend belastet. Lediglich im gesamten Grundsteueraufkommen einer Gemeinde wird es zu keiner Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr kommen“, betonte der Steuerexperte noch einmal.
Um die Aufkommensneutralität zu erhalten, müsse daher in Gerlingen der Hebesatz für die Grundsteuer A von 310 auf 190 von Hundert gesenkt werden.
Für die Grundsteuer B habe das Finanzministerium im September 2024 ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht. In diesem Register können Steuerpflichtige für eine bestimmte Gemeinde eine Bandbreite an Hebesätzen abfragen, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral seien, erklärte Schölkopf. Für Gerlingen werde ein Hebesatzkorridor von 143 von Hundert bis 158 von Hundert ausgewiesen. Die Verwaltung habe für die Grundsteuer B nach Abwägung aller Punkte einen aufkommensneutralen Hebesatz von 150 von Hundert ermittelt und liege somit in dem Hebesatzkorridor des Transparenzregisters.
Die Eigentümer unbebauter Grundstücke seien die eindeutigen Verlierer der Grundsteuerreform, die Gewerbegebiete die eindeutigen Gewinner, fasste Schölkopf zusammen.
Abschließend ging Schölkopf noch auf die Rechtsbehelfe ein. Bei falschen Grundstücksgrößen, falschen Bodenrichtwerten, falschen Grundsteuerwerten oder falschem Grundsteuermessbetrag müsse ein Einspruch beim Finanzamt eingereicht werden. Sei ein falscher Messbescheid übernommen oder ein falscher Hebesatz angewandt worden, könne ein Widerspruch bei der Stadt Gerlingen eingereicht werden.
In der anschließenden Fraktionsrunde waren sich alle einig, dass das Thema Aufkommensneutralität ein wichtiger Faktor sei. Auch der Hebesatz 150 von Hundert für die Grundsteuer B wurde als Punktladung oder Glücksfall im Vergleich zu den Nachbarkommunen bezeichnet, der hoffentlich eine Zeit lang gehalten werden kann.
Nach dem Zeitpunkt der Bescheide gefragt, erklärte Schölkopf, dass er davon ausgehe, dass die Steuerpflichtigen ihre Bescheide Anfang Januar, spätestens Ende Januar nächsten Jahres, erhalten.
Das Gremium votierte einstimmig den Hebesatz für Grundsteuer A auf 190 von Hundert und für Grundsteuer B auf 150 von Hundert festzusetzen.
Nächster Punkt auf der Tagesordnung war die Anpassung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Schon vor Sitzungsbeginn hatten sich Eltern und Kinder zu einer Protestaktion mit Kundgebung auf dem Rathausplatz eingefunden, um gegen die geplante Gebührenerhöhung zu protestieren. Organisiert hatte die Kundgebung die Gerlinger Kita Kinderhaus Malvenweg. Der Gesamtelternbeirat der Gerlinger Betreuungseinrichtungen sei im Vorfeld informiert worden, dass die Stadt der Empfehlung der Landesverbände folgen wolle, von denen eine Erhöhung der Elternbeiträge ab 1. Januar 2025 um 7,5 Prozent vorgeschlagen werde und einer weiteren um 7,3 Prozent ab September 2025. Der Gesamtelternbeirat habe in einer Stellungnahme an alle Fraktionen im Vorfeld mitgeteilt, dass die Elternschaft die Erhöhung ablehne. Zudem würden die Eltern ein Moratorium für weitere Erhöhungen fordern und konstruktive Beratungen mit den zuständigen Vertretern der Stadt über ein sozialverträgliches Gebührenmodell, das eine Deckelung der Gebühren im Ganztagesbereich umfasst.
Eingangs hielt das Stadtoberhaupt fest, dass die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wegen der Tariflohn- und Betriebskostensteigerungen regelmäßig angepasst werden. Diese jährlichen Anpassungen würden sich an den landesweiten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und Kirchen orientieren. Im Frühjahr hätten die kommunalen Spitzenverbände und die Landeskirche die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuungsjahre 2024/2025 und 2025/26 empfohlen, so Bürgermeister Oestringer.
Stefan Fritzsche, Leiter des Amtes Jugend, Familie und Senioren führte aus, dass eine Anpassung der Elternbeiträge von 7,5 Prozent ab 1. Januar 2025 für die Kinderkrippe, den Kindergarten und die Schulkindbetreuung empfohlen wurde und ab 1. September 2025 eine Anpassung der Gebühren für die Kinderkrippe, den Kindergarten, die Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung für Schulkinder von 7,3 Prozent empfohlen wurde. In dieser Anpassung seien die allgemeinen Kostensteigerungen (Betriebskosten, Gebäudekosten etc.) und auch die rückwirkend tariflichen Erhöhungen enthalten. Die Stadt wolle auf den beschlossenen regelmäßigen Aufschlag von einem Prozent verzichten. Ziel sei weiterhin die Kostendeckelung von 20 Prozent durch die Elternbeiträge, so Fritzsche. Weiter führte der Amtsleiter aus, dass die Kommunalaufsicht empfohlen habe, dass die im Juni neu gewählten Gemeinderäte über den Punkt entscheiden sollen. Daher sei geplant, die Anpassung der Betreuungsgebühren nicht wie üblich ab dem 1. September 2024 vorzunehmen, sondern erst ab dem 1. Januar 2025. Die Belastung der Elternschaft für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 liege damit durchschnittlich bei fünf Prozent. Die Entlastung der Eltern betrage 38.000 Euro, so Fritzsche weiter. Für eine weitere Entlastung der Eltern sei geplant, das im Betreuungsjahr 2023/24 eingeführte Entlastungspaket für Gering- und Mittelverdiener dahingehend zu ändern, dass die Einkommensgrenze für die Gebührenermäßigung in der Kindergrippe und im Ganztageskindergarten angehoben werden. Vorgeschlagen werde eine Reduzierung der Gebühren um 20 Prozent für eine Einkommensgrenze von brutto 45.000 Euro (bisher 40.000 Euro), und eine Reduzierung um zehn Prozent für eine Einkommensgrenze von brutto 55.000 Euro (bisher 50.000 Euro).
Weiter berichtete der Amtsleiter, dass für alle Schulkinder eine einheitliche Betreuungszeit und Betreuungsgebühr von 7.45 bis 15.45 Uhr ab Januar 2025 an allen Schulstandorten vorgeschlagen werde, um den Rechtsanspruch – in allen Einrichtungen muss bis auf eine vierwöchige Schließzeit in allen Ferien eine Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen die Woche gewährleistet sein – umzusetzen.
Die Verwaltung habe in einer Trägerkonzferenz im September dieses Jahres, an der alle kirchlichen und freien Kindergartenträger sowie der Gesamtelternbeirat teilnahmen, die Gebührenanpassungen vorgeschlagen. Der Gesamtelternbeirat habe die Anpassung in einem Schreiben im Oktober 2024 abgelehnt, die kirchlichen und freien Träger würden die Anpassungen mittragen.
Christian Haag (CDU) erklärte, dass man in Berufen, in denen Menschen anderen Menschen helfen, mehr Wertschätzung transportieren müsse. Ein weiteres Thema, das für die Anpassung spreche, sei die Generationengerechtigkeit. Der Haushalt werde in dem Punkt jährlich mit rund 9,5 Millionen Euro belastet, Tendenz steigend. „Unsere finanzielle Lage hat sich in den letzten Jahren leider verschlechtert. Wir stehen da in der Verantwortung”, so Haag. Er halte den Vorschlag für angemessen. Er könne verstehen, dass die Elternschaft wenig Verständnis für die Anpassung aufbringen könne. Seine Fraktion stimme der Anpassung zu.
Rainer Gutekunst (FW) hielt fest, dass auch er der Anpassung zustimmen könne. „Ich sehe den Kostenbruch in der Stadt.“ Die Verschiebung der Anpassung auf 1. Januar 2025 bringe eine leichte Entlastung für die Eltern. Außer Acht lassen dürfe man auch nicht, dass man an die Gering- und Mittelverdiener mit der Erhöhung der Einkommensgrenze für die Gebührenermäßigungen denke. Er könne die Elternschaft schon verstehen, allerdings gebe es auch die Notwendigkeit, die Mitarbeiter in den Betreuungseinrichtungen ordentlich zu bezahlen.
Manuel Reichert (Junge Gerlinger) erklärte, dass die Eltern durch die Gebührensteigerung stark belastet würden. Dies spiegle die Kostensituation auf Seiten der Stadt in der Betreuung wider. Für seine Fraktion sei ein ausschlaggebender Aspekt, dass Geringverdiener mitgenommen werden. Es sei notwendig, die Gebühren an die Kosten anzupassen, so verfahre man bei allen Gebühren der städtischen Einrichtungen.
Dr. Angela Neuburger-Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) hielt fest, dass der Anpassung auch die neuen Tarifverträge zugrunde liegen würden. Gewünscht sei auch eine qualitativ hochwertige Betreuung. Sie schlug vor, zukünftig die Anpassungen getrennt nach Altersstufen zu entscheiden.
Barbara Günther (SPD) hielt fest, dass man die Kosten aufbringen müsse, um handlungsfähig zu bleiben. Die Elternschaft würde finanziell leicht entlastet durch die Anpassung erst ab 1. Januar 2025. „Die Einkommensgrenze finden wir sinnvoll.“ Weiter erklärte Günther, dass die neuen Gebühren kein guter Nähboden für das neue Kinderbetreuungsjahr seien. Sie könne die Eltern verstehen. Wichtig sei, dass die Verwaltung nicht nur Versprechungen abgebe, sondern auch handle, damit die Lage bei der Kinderbetreuung besser werde. „Der Beruf Kindererzieher muss attraktiv sein.“
Martina Merchant (FDP) schloss sich ihren Vorrednern an.
Jürgen Wöhler (CDU) wollte wissen, wieviel Prozent der Eltern die Ermäßigung von zehn beziehungsweise 20 Prozent in Anspruch nehmen würden.
Jürgen Fritz (SPD) hielt fest, dass er die Aussagen der Stadt und auch die der Eltern verstehe. Der Betreuungsschlüssel sei in anderen Kommunen nicht anders. Zudem schloss Fritz sich der Frage von Jürgen Wöhler an.
Auf die Frage von Wöhler erklärte Amtsleiter Fritzsche, dass vier Eltern die Ermäßigung in Anspruch nehmen würden. Bei der Bemessungsgrenze habe man sich an den Grenzen der Jugendhilfe orientiert. Zu den Schließtagen hielt der Amtsleiter fest, dass bei den Kindergärten nahezu eine 100-prozentige Betreuungszeit geleistet werde, dank dem Einsatz von Springern. In den Krippen sei das etwas schwieriger, da die Erkrankungsrate der Betreuer dort etwas höher sei. Die Ansteckungsgefahr sei durch den engeren Kontakt zu den Kindern einfach auch größer. Punktuell komme es bei den Krippen schon zu Ausfällen. „Wir reden hier von etwa fünf Prozent”, so Fritzsche. Der Amtsleiter zeigte dann anhand einem Beispiel, wie schwierig es sei, Ersatz für Ausfälle zu finden. Angenommen – wie erst kürzlich geschehen – eine Mitarbeiterin wird sonntags krank, komme die Krankmeldung sonntags bis spätestens 17 Uhr. Dann für Montag gleich einen Ersatz oder eine Umverteilung der Mitarbeitenden zu erreichen, sei nicht immer möglich.
Bürgermeister Oestringer ergänzte, dass die Verwaltung sehr hart daran arbeite, dass es nicht zu vielen Schließtagen in der Kinderbetreuung komme. Die Diskussion in der Sitzung zeige auch, dass sich das Gremium mit dem Thema – passt das Konzept in unsere Stadt, passt es zu den Eltern – intensiv auseinandersetze.
Die Stadträte beschlossen schließlich bei zwei Enthaltungen, dass die Benutzungsgebühren wie eingangs zu dem Tagesordnungspunkt erwähnt, ab 1. Januar 2025 um 7,5 Prozent und ab 1. September 2025 um 7,3 Prozent angepasst werden. Die Einkommensgrenze wird für die Gebührenermäßigung um 20 Prozent auf 45.000 Euro brutto und für die Reduzierung um zehn Prozent auf 55.000 Euro brutto angehoben. Die Feriengebühr für Schulkinder wird auf eine einheitliche Betreuungszeit und Betreuungsgebühr ab 1. Januar 2025 umgestellt. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird dementsprechend geändert.
Nächster Punkt war die Anpassung der Öffnungszeiten für den Häckselplatz. Die Sachbearbeiterin vom Amt für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Beate Häußer, berichtete, dass bei einer immissionsschutzrechtlichen Überprüfung durch die Abfallverwertungsgesellschaft (AVL) des Landkreises Ludwigsburg festgestellt wurde, dass die Nutzung des Häckselplatzes entgegen der ursprünglichen Genehmigung (Schließtage im Sommer und an Samstagen) erfolge und die zulässigen Häckseltage wegen ausgedehnter Öffnungszeiten und die damit einhergehende große Menge an Häckselgut überschritten werde. Durch die Änderung der Öffnungszeiten zum 1. April dieses Jahres konnte der Aufforderung an die Stadt Gerlingen nach Reduzierung der Häckseltage nachgekommen werden, so Häußer. Auch konnte durch verstärkte Kontrollen durch die AVL die Menge des Häckselgutes reduziert werden, so dass zwischenzeitlich die geforderten acht bis zehn Häckseltage eingehalten werden können, erklärte die Sachbearbeiterin weiter.
Die Öffnung des Häckselplatzes an jedem zweiten Samstag im Monat habe sich als nicht benutzerfreundlich herausgestellt, weshalb nun vorgeschlagen werde, den Häckselplatz jeden Samstag von 9 bis 13 Uhr zu öffnen. Punktuelle Kontrollen könnten durch die AVL abgedeckt werden.
Weiter sei die Stadt Gerlingen aufgefordert worden, die Häckselplatznutzungsordnung an die Musterordnung anzupassen. Gemäß der Musterordnung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte, insbesondere die Einwohner der Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg benutzungsberechtigt. Anlieferungen aus Gewerbebetrieben und Gewerbeflächen sind nicht gestattet.
Auf die Sanierungsbedürftigkeit des Häckselplatzes sei die Stadt Gerlingen vom Landratsamt im August 2023 hingewiesen worden, berichtete Häußer weiter. Die AVL lehne eine Kostenbeteiligung bei der Sanierung mit der Begründung ab, dass die Unterhaltung des Platzes in der Zuständigkeit der Gemeinde liege. Der Leiter Grüngut bei der AVL, Herr Nägele, habe in einem Gespräch darum gebeten, den Platz in den nächsten drei Jahren zu sanieren, da die Maschinen Schäden von dem maroden Bodenbelag davontragen könnten, ansonsten müsse der Platz geschlossen werden. Die Sanierung des Bodenbelages solle deshalb mit zirka 200.000 Euro in den mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2027 eingestellt werden. Die Untersuchung des Aufbaus und der Tragfähigkeit sei für nächstes Jahr geplant. Die ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogene Zaunanlage solle schon im kommenden Jahr durch einen stabilen Doppelstabmattenzaun ersetzt werden. Hierfür seien 40.000 Euro in den Haushaltsplan 2025 einzustellen.
Thomas Fauser (CDU) hielt fest, dass er allen genannten Punkten folgen könne, bis auf die Öffnungszeiten samstags von 9 bis 13 Uhr. Den Häckselplatz samstagvormittags zu öffnen, sei wenig benutzerfreundlich. Besser wäre die Möglichkeit, das Häckselgut am Samstagnachmittag anliefern zu können.
Häußer erwiderte, dass sie den Gedanken wegen der Samstagsöffnung nachvollziehen könne. Das Problem sei, dass die Häckseltage unbedingt eingehalten werden müssen.
Bei einer Enthaltung stimmten die Stadträte der Benutzungsordnung, der Sanierung der Zaunanlage und des Bodenbelages sowie der Öffnungszeiten zu, die ab 1. April 2025 wie folgt gelten – Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, Freitag 7 bis 13 Uhr und Samstag 9 bis 13 Uhr.
Auf der Tagesordnung der Sitzung standen noch das Sportstättenkonzept der Stadt, das Ausschreibungsverfahren des Wärmenetzes im Neubaugebiet Bruhweg II, die Erneuerungen der Wasserleitung mit Fahrbahnerneuerung im Nanetteweg und der Studentenallee und der Einmündung der Fritz-von-Graeneitz-Straße sowie der Nutzungs- und Kulturplan des Forstwirtschaftsjahres 2025. Hierüber werden wir in der nächsten Ausgabe berichten. Text/Fotos: Tommasi