Durch die Änderung der bisher bestehenden LBO sollen baurechtliche Verfahren optimiert und beschleunigt werden. Die Änderungen zielen auf den Abbau baulicher Standards, schnellere Genehmigungsverfahren durch Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (verkürzte Nachbarbeteiligungsfrist) und Einführung der Typengenehmigung (serielles Bauen) sowie Vereinfachung eines Gebäudeumbaus, ab.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass sich die Frist der Nachbarbeteiligung von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert hat. Die Nachbarbeteiligung erfolgt durch die Gemeinde auf Veranlassung der Baurechtsbehörde (Landratsamt Tübingen). Es werden nicht mehr pauschal alle Angrenzer über den Eingang von Bauanträgen auf einem Nachbargrundstück informiert, sondern einzelfallbezogen, d.h. nur betroffene Angrenzer nach Maßgabe der Baurechtsbehörde.