Aus den Rathäusern

Neue Landesbauordnung LBO in BW ist seit 28.06.2025 in Kraft:

Durch die Änderung der bisher bestehenden LBO sollen baurechtliche Verfahren optimiert und beschleunigt werden. Die Änderungen zielen auf den Abbau baulicher...

Durch die Änderung der bisher bestehenden LBO sollen baurechtliche Verfahren optimiert und beschleunigt werden. Die Änderungen zielen auf den Abbau baulicher Standards, schnellere Genehmigungsverfahren durch Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (verkürzte Nachbarbeteiligungsfrist) und Einführung der Typengenehmigung (serielles Bauen) sowie Vereinfachung eines Gebäudeumbaus, ab.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass sich die Frist der Nachbarbeteiligung von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert hat. Die Nachbarbeteiligung erfolgt durch die Gemeinde auf Veranlassung der Baurechtsbehörde (Landratsamt Tübingen). Es werden nicht mehr pauschal alle Angrenzer über den Eingang von Bauanträgen auf einem Nachbargrundstück informiert, sondern einzelfallbezogen, d.h. nur betroffene Angrenzer nach Maßgabe der Baurechtsbehörde.

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Kusterdingen
11.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Kusterdingen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto