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Neue Lichtbild-Anforderungen ab dem 01.05.2025

Neues aus dem Bürgerbüro Neue Lichtbild-Anforderungen ab dem 01.05.2025 Ab dem 01.05.2025 tritt eine Gesetzesänderung bezüglich der Lichtbilder...

Neues aus dem Bürgerbüro

Neue Lichtbild-Anforderungen ab dem 01.05.2025

Ab dem 01.05.2025 tritt eine Gesetzesänderung bezüglich der Lichtbilder für alle Ausweisdokumente in Kraft.

Ausgedruckte Lichtbilder dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

Es dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder genutzt werden.

Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde (allerdings liegt uns noch kein Liefertermin für das Gerät vor) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. (Stand heute sind das Ringfoto in Nagold, Foto Greiss in Herrenberg und dm-drogerie Markt in Bondorf).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für die Heimat (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/verordnung-pass-ausweiswesen.html) oder Sie fragen in Ihrem Bürgerbüro nach.

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Bondorfer Nachrichten
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Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Bondorf
02.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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