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Neue Norm für Balkonkraftwerke

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Die neue Norm legt mit technischen Standards verbindlich...
Logo der Energieagentur in Horb mit den Texten '07451-5529979', 'www.eainhorb.de' und 'ENERGIE AGENTUR IN HORB'. Enthält ein grafisches Element mit einer grünen Blattform und einem gelben Kreis.
Foto: Energieagentur Horb

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Die neue Norm legt mit technischen Standards verbindlich fest, wie Steckersolargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.

1. Anschluss über die Steckdose möglich

Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder wenn der Wechselrichter entsprechende Schutzvorrichtungen hat. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiterhin zulässig. Nicht erlaubt ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Daher müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.

2. Klare Leistungsgrenzen

Die neue Norm gibt genau vor, wie groß die Leistung Ihres Balkonkraftwerks höchstens sein darf, um es als Steckersolargerät anschließen zu dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden.

3. Mechanische Sicherheit

Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Und das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

4. Weitere Hinweise: Anmeldung und Anbau

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Wenn Mietende ein Balkonkraftwerk an der Hausfassade oder dem Balkon anbringen wollen, brauchen sie dafür die Zustimmung der Eigentümer/-innen. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. Aber: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert werden.

Weitere Fragen zu erneuerbaren Energien, energetischer Sanierung oder aktuellen Fördermöglichkeiten werden Ihnen von Fachleuten anbieterunabhängig und individuell beantwortet.

Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Termine finden nur nach vorheriger Anmeldung statt. Weitere Informationen unter www.eainhorb.de oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle, Elke Zöhler, unter Tel. 07451 55 29 979, Fax: 07451 55 39 549 oder E-Mail: info@eainhorb.de. Die Energieagentur in Horb ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung erreichbar. Die Energieberatungstermine finden regelmäßig jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt – nächste Termine: 24. und 26. März 2026.

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