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Neue Onlinedienste im Bürgerbüro Rietheim-Weilheim freigeschaltet

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim hat aktuell zwei Onlinedienste freigeschaltet, die medienbruchfrei digital verarbeitet werden. Meldebescheinigung...

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim hat aktuell zwei Onlinedienste freigeschaltet, die medienbruchfrei digital verarbeitet werden.

Meldebescheinigung beantragen

Die Bürger von Rietheim-Weilheim können ab sofort digital eine Meldebescheinigung beantragen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen direkt und rund um die Uhr per E-Mail an Ihr Service-BW-Postfach gesendet. Die Meldebescheinigung ist in diesem Fall gebührenfrei.

Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

- Anmeldung im Service-BW-Portal

- Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen

Vermieter können künftig online den Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung).

Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

- Anmeldung im Service-BW-Portal

- Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Unter www.service-bw.de finden Sie alle Informationen.

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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