
Nachdem viele Jahre lang im oberen Parkdeck der Lustgartenhalle öffentliches, kostenloses!! Parken akzeptiert wurde, ist ab sofort eine neue Parkregelung in Kraft getreten. Aktuell erfolgte eine Beschilderung.
Das Parken ist wochentags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Berechtigte mit Parkberechtigungsschein erlaubt. Dies sind Bedienstete der öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kitas, Ortsverwaltung) sowie die Einsatzfahrzeuge des DRK. Ab 18.00 Uhr sowie an den Wochenenden stehen die Parkplätze den Besucherinnen und Besuchern der Lustgartenhalle zur Verfügung. Eigentümer des Parkraums ist die Stadt Karlsruhe.
Dauerhaftes Parken ist ab sofort nicht mehr erlaubt und wird kostenpflichtig geahndet.
Leider sah man sich zu der Maßnahme gezwungen, da es in den letzten Jahren für den ein oder anderen durch Dauerbelegung als selbstverständlich gesehen wurde, die kostenlose Parkmöglichkeit dauerhaft zu nutzen und dadurch den Parkraum zu blockieren.
Ihre
Elke Ernemann
Ortsvorsteherin