Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regeln für die Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten in Kraft. Lichtbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann nur noch digital erstellt werden. Damit soll die Antragstellung vereinfacht und die Sicherheit der Dokumente erhöht werden. Um digitale Lichtbilder zu erstellen, stehen die Fotostationen in der Ausländerstelle sowie im Bürgerbüro und in den Außenstellen zur Verfügung.
Alternativ können digitale Lichtbilder auch bei einem Fotografen, der sich einer zertifizierten Fotocloud angeschlossen hat (zum Beispiel Fotofachverband RingFoto: alfo-passbild.com), erstellt und direkt übermittelt werden.
Die Fotostationen werden von der Bundesdruckerei bereitgestellt. Hierbei kommt es wegen unvorhergesehener Ereignisse derzeit zu Verzögerungen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 31. März 2025 ein Rundschreiben veröffentlicht, das über den aktuellen Stand bei der Umsetzung des digitalen Lichtbilds für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und weiteren Dokumenten informiert. Darin hat das Bundesministerium eine Übergangsregel festgelegt: Papierlichtbilder werden ausnahmsweise bis zum 31. Juli 2025 weiterhin akzeptiert.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen technische Probleme beim Scannen von digitalen Lichtbildern auftreten oder die notwendige Infrastruktur in der Behörde noch nicht vollständig eingerichtet ist.
Sobald die Behörde über ein zertifiziertes Lichtbild-Erfassungssystem verfügt, dürfen papiergebundene Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihr Lichtbild in der Behörde anfertigen lassen, zahlen eine Gebühr von sechs Euro. Neu ist, dass diese Gebühr nicht pro Dokument, sondern pro Lichtbild erhoben wird. Das bedeutet, dass bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis die Gebühr nur einmal fällig ist.
Für weitere Informationen stehen die Ausländerstelle, die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen und das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.