Bürgermeisteramt Schopfloch
72296 Schopfloch
Aus den Rathäusern

Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025: digitale biometrische Lichtbilder

Das Bundesinnenministerium will Identitätsdiebstahl und Manipulation verhindern sowie die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen. Passbilder für...

Das Bundesinnenministerium will Identitätsdiebstahl und Manipulation verhindern sowie die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form vom Bürgerbüro angenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerbüro oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Welche Fotostudios dafür ausgewählt sind, können Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto (https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/) nachschauen.

Somit sind selbstgemachte Fotos aus Fotokabinen oder aus Foto-Apps und Bilder auf Papier nicht mehr zulässig!

Was ist zu beachten?

Lichtbilder im Bürgerbüro

Das Passbild wird von einem Fotogerät im Rathaus direkt an das Fachverfahren zur Antragstellung des Ausweisdokuments weitergeleitet. Das Foto kann nicht weiterverwendet werden. Zu beachten ist, dass für die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro eine Gebühr von 6,00 € anfällt.

Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern

Passbilder dürfen nur noch von zertifizierten Fotostudios ausgestellt werden, welche die Voraussetzungen für die gesicherte elektronische Kommunikation eingerichtet haben (vgl. § 7 Absatz 1 Nummer 1 PAuswV). Die Bilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System elektronisch an die Behörde übermittelt. Dies erfolgt durch einen QR-Code.

In der Gemeinde Schopfloch ist die Lichtbildaufnahme voraussichtlich ab dem 22. Mai 2025 möglich.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Schopfloch

Kategorien

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