Aus den Rathäusern

Neue Regelung für digitale biometrische Lichtbilder in Ausweisdokumenten

Ab 1. Mai 2025 dürfen für ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) nur noch Lichtbilder verwendet werden, die...

Ab 1. Mai 2025 dürfen für ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) nur noch Lichtbilder verwendet werden, die vom Fotografen in eine gesicherte Cloud hochgeladen wurden. Sie erhalten von dort den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit dessen Hilfe das Passamt Ihr Lichtbild aus der Cloud herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen im Passamt verarbeitet werden.

In naher Zukunft wird es möglich sein, digitale Passbilder direkt im Passamt aufzunehmen. Wir werden Ihnen bekannt geben, sobald dieser Service bei uns vor Ort möglich sein wird.

Achtung: Für die Beantragung oder den Umtausch von Führerscheinen ist momentan noch ein biometrisches Bild in gedruckter Form erforderlich. Dieses kann nicht vor Ort im Passamt aus der Cloud heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro der Stadt Neuenstein

Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
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