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Neue Regelung im Ernst-Freyer-Freibad Obereisesheim

Ab 1. Juni ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt Ab dem 1. Juni 2026 gilt im Ernst-Freyer-Freibad Obereisesheim eine neue Regelung...

Ab 1. Juni ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt

Ab dem 1. Juni 2026 gilt im Ernst-Freyer-Freibad Obereisesheim eine neue Regelung zum Rauchen auf dem Freibadgelände. Grundlage hierfür sind die Vorgaben des Nichtraucherschutzes sowie das Ziel, den Aufenthalt für alle Badegäste noch angenehmer und familienfreundlicher zu gestalten.

Künftig ist das Rauchen ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Insgesamt werden zwei Raucherbereiche eingerichtet:

  • auf der hinteren linken Wiese direkt nach dem Eingangsbereich
  • sowie im hinteren Bereich des Freibads geradeaus hinter dem Sprungturm.

Die Bereiche werden entsprechend ausgeschildert und mit Pavillons ausgestattet. Außerhalb dieser ausgewiesenen Bereiche ist das Rauchen ab dem 1. Juni 2026 nicht mehr gestattet.

Wir bitten alle Badegäste um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme, damit der Freibadbesuch für alle Besucherinnen und Besucher angenehm bleibt.

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 22/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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