Auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg bin ich auf eine Gesetzesänderung gestoßen, die für Sie interessant sein könnte.
Den Entlastungsbetrag (131,– Euro pro Monat) bekommen alle Menschen mit Pflegegrad. Damit können Sie eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung (z. B. zum Arzt oder auf den Friedhof) oder Teilhabe am sozialen Leben, auch die Begleitung beim Spaziergang bezahlen.
Bisher konnten Sie dafür Leistungen, z. B. vermittelt durch den Pflegedienst oder die anerkannte Nachbarschaftshilfe oder die Rechnung der Reinigungsfirma abrechnen.
Das Gesetz in Baden-Württemberg wurde im Dezember 2024 geändert und es gibt eine neue bürokratiearme Regelung. Sie können ab dem 1.1.25 den Entlastungsbetrag auch für ehrenamtliche Einzelhelfende verwenden. Sie können also jemanden aus der Nachbarschaft oder aus Ihrem Bekanntenkreis für seine Unterstützung bezahlen. Dafür brauchen Sie keinen Vertrag, keinen Antrag und keine Rechnung mehr. Eine einfache Bestätigung der Hilfe reicht für die Abrechnung mit der Pflegekasse aus. Sogar eine einfache Abtretungserklärung ist möglich.
Die Formulare finden Sie online unter Sozialministerium BW – Gesundheit und Pflege – Ehrenamt-Einzelhelfer. Gerne drucke ich die Formulare für Sie aus.
Es gibt folgende Bedingungen, die der Helfende einmal unterschreiben muss:
Die Person, die Ihnen hilft, muss mindestens 17 Jahre alt sein und darf nicht mehr als zwei Personen zeitgleich unterstützen. Sie darf nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und darf nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder bereits als Pflegeperson bei Ihnen tätig sein.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung machen Sie mit der Helferin bzw. dem Helfer aus. Das Sozialministerium nennt einen üblichen Betrag von 12,50 bis 20,00 €/Stunde. Dieser Betrag muss beim Finanzamt angegeben werden, ist aber, vergleichbar mit der Übungsleiterpauschale, bis 3000 € steuerfrei.
Diese neue Möglichkeit der nachbarschaftlichen Hilfe durch ehrenamtliche Helfer mit Aufwandsentschädigung basiert auf Verantwortung und Vertrauen. Machen Sie Gebrauch davon.
Ihre Behindertenbeauftragte Barbara Groh