Aus den Rathäusern

Neue Regelung zum IBAN-Abgleich bei Überweisungen

Ab 09. Oktober 2025 müssen Banken grundsätzlich bei Überweisungen prüfen, ob der Name und die IBAN des Empfängers zusammenpassen. Ziel des neuen Verfahrens...

Ab 09. Oktober 2025 müssen Banken grundsätzlich bei Überweisungen prüfen, ob der Name und die IBAN des Empfängers zusammenpassen. Ziel des neuen Verfahrens ist es, neben bestimmten Betrugsmaschen auch fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verhindern. Kleine Schreibfehler sind meist kein Problem. Wir bitten Sie künftig darauf zu achten den richtigen Empfängernamen zu nutzen.

Die Bankverbindungen der Gemeinde lauten:

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Kontoinhaber: Gemeinde Höfen an der Enz

IBAN: DE86 6665 0085 0008 0800 11

BIC: PZHSDE66XXX

Kreditinstitut: Volksbank pur eG

Kontoinhaber: Gemeinde Höfen an der Enz

IBAN: DE27 6619 0000 0029 1311 47

BIC: GENODE61KA1

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exklusiv online
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