Ab dem 5. Oktober 2025 gilt für alle SEPA-Überweisungen innerhalb der EU/EWR eine neue Sicherheitsprüfung: Verification of Payee (VoP).
Dabei gleicht Ihre Bank automatisch den eingegebenen Empfängernamen mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhaber ab. So sollen Fehlüberweisungen vermieden und der Zahlungsverkehr sicherer gemacht werden. Die Sicherheitsprüfung betrifft auch den Zahlungsverkehr der Gemeinde. Überweisungen an die Gemeinde kommen problemlos an, wenn Sie als Empfänger „(Gemeinde) Eutingen im Gäu“ angeben. Wenn Sie Kontodaten an die Gemeinde geben (z. B. da Sie eine Steuerrückerstattung erhalten), geben Sie bitte den zur IBAN korrekten Kontoinhaber mit an.
Vielen Dank.