Ungewöhnlich lange, genauer gesagt fünf Jahre, hat es gedauert, bis die neue Vereinssatzung des TV Nebringen vom Amtsgericht Stuttgart anerkannt wurde. Verabschiedet wurde die neue Satzung von den anwesenden Mitgliedern in der Jahreshauptversammlung am 26. April 2019. Eine der wesentlichen Änderungen war die Struktur der Vereinsführung, die künftig für unseren Verein einen Vorstand vorsieht, der im Sinne von § 26 BGB aus mindestens drei und bis zu fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht.
Die Abstimmung mit dem Amtsgericht hinsichtlich einiger redaktioneller Änderungen und die Fragen hinsichtlich der Vertretungsmacht des Vorstands zogen sich nicht zuletzt coronabedingt bis zum Spätsommer 2023 hin. Die finale Fassung der TVN-Satzung wurde im Frühjahr letzten Jahres dem Amtsgericht Stuttgart vorgelegt und von diesem schließlich am 20. März 2024 eingetragen. Damit ist die neue Satzung gültig.
Der endgültigen Fassung der TVN-Satzung ist eine Präambel vorgeschaltet, in der sich unser Verein ein Leitbild gibt und unter anderem sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes bekennt.
Bei der anstehenden JHV am 25. April 2025 wird die Satzung im handlichen DIN-A5-Format ausgelegt sein. Auch die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen werden nach den Vorgaben der neuen TVN-Satzung ausgeführt.
Mitglieder, die eine neue Satzung haben möchten, können sich ab der kommenden Woche jederzeit auf der Geschäftsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten am Freitag melden oder persönlich eine neue TVN-Satzung abholen.
Des Weiteren ist die neue Satzung jederzeit unter den Reitern „Über uns“ und „Formulare“ auf der Vereins-Homepage www.tvnebringen.de einsehbar und kann dort auch im PDF-Format heruntergeladen werden.