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Neue Verfahrenslotsen für Kinder mit (drohender) Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall

Junge Menschen, bei denen eine (drohende) Behinderung vorliegt, haben das Recht, sich von einem Verfahrenslotsen zu Fragen der Eingliederungshilfe beraten...

Junge Menschen, bei denen eine (drohende) Behinderung vorliegt, haben das Recht, sich von einem Verfahrenslotsen zu Fragen der Eingliederungshilfe beraten zu lassen. Auch beteiligte Personen, wie z. B. ihre Familien, Vormünder oder rechtliche Betreuer können sich an die Verfahrenslotsen wenden.

Landkreis. Verfahrenslotsen beraten junge Menschen, bei denen eine (drohende) seelische, geistige und/oder körperliche Behinderung vorliegt. Die Verfahrenslotsinnen Evelyn Nicklas und Julia Holdreich können dabei beraten und unterstützen, durch den „Ämterdschungel“ zu finden. Sie können aufzeigen, welche Hilfen in Betracht kommen und welcher Reha-Träger dafür zuständig ist. „Wir stehen für die jungen Menschen ein und begleiten sie bei Bedarf im gesamten Reha-Verfahren. Inklusion und Teilhabe an Bildung, Sozial- oder Arbeitsleben spielen für uns eine bedeutende Rolle. Wir möchten, dass die jungen Menschen dafür die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht“, so die beiden Verfahrenslotsinnen des Landkreises. Verfahrenslotsen arbeiten unabhängig und weisungsungebunden. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Sie kann im Büro, am Telefon oder bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden.

Erreichbarkeit:

Frau Holdreich: 0791 755-7984

Frau Nicklas: 0791 755-7985

sowie per E-Mail unter verfahrenslotse@LRSAHA.de.

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Ausgabe 31/2025
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