Gemeinderat

Neue Vergnügungssteuersatzung ab dem 01.01.2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Vergnügungssteuersatzung neu gefasst. Der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit erhöht...

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Vergnügungssteuersatzung neu gefasst. Der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit erhöht sich von 20 v.H. der Bruttokasse auf 30 v.H. der Bruttokasse. Die Steuersätze für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wurden ebenfalls angepasst. Die neue Vergnügungssteuersatzung ist ab dem 01.01.2026 gültig.

Die Vergnügungssteuersatzung wird in voller Länge unter www.waldenbuch.de/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht.

Erscheinung
exklusiv online
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