In seiner Sitzung am 25. November 2024 hat der Gemeinderat Graben-Neudorf einstimmig Änderungen an der Hauptsatzung beschlossen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Zuständigkeiten des Bürgermeisters sowie die Wertgrenzen bei Bewirtschaftungsbefugnissen und personalrechtlichen Entscheidungen. Ziel der Änderungen ist es, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken und zugleich die Transparenz gegenüber den Gremien zu gewährleisten.
Gemäß § 44 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erledigt der Bürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie ihm übertragene Aufgaben. Die Hauptsatzung konkretisiert diese Regelungen und schafft damit Klarheit, ob ein Vorgang durch den Gemeinderat oder einen Ausschuss zu behandeln ist. Die Wertgrenzen für die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters wurden zuletzt im Jahr 2010 angepasst. Damals wurde die Grenze von 40.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Die Erfahrungen der letzten Jahre und der Vergleich mit umliegenden Kommunen zeigten jedoch, dass diese Grenze nicht mehr praxistauglich ist. Daher wird die Wertgrenze nun auf 30.000 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung soll der Verwaltung mehr Flexibilität im Alltag ermöglicht werden. Gleichzeitig verpflichtet sich die Verwaltung, alle Vergaben zwischen 10.000 und 30.000 Euro über ein digitales Berichtswesen transparent darzulegen. Die Vergabestelle im Hauptamt wird hierfür entsprechende Schnittstellen bereitstellen. Auch bei den personalrechtlichen Zuständigkeiten wurden Änderungen beschlossen. Künftig ist der Bürgermeister für Entscheidungen bei Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 zuständig. Der Verwaltungsausschuss entscheidet über Personalangelegenheiten von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 10 sowie über Angestellte der Entgeltgruppen 9 und 10. Bürgermeister Christian Eheim zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Die Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung ist ein Zeichen des Vertrauens des Gemeinderates in unser Team, das wir uns gemeinsam hart erarbeitet haben. Mit der neuen Freiheit gilt es jetzt verantwortlich umzugehen. Dazu zählen die konsequente Einhaltung der Dienstanweisung, Vergabe und ein verlässliches Reporting an den Gemeinderat.“