Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat klargestellt, dass Angler bestimmte Wege zur Anfahrt an ihre Gewässer nutzen dürfen.
Dies betrifft Straßen und Wege mit den Zusatzschildern, landwirtschaftlicher Verkehr frei sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
Begründet wird dies damit, dass die Fischerei als Form der Bewirtschaftung gesehen wird und somit unter diese Regelung fällt. Die zuständigen Behörden wurden entsprechend informiert, sodass künftig eine einheitliche Handhabung gewährleistet ist. Bisherige Unklarheiten und Probleme bei der Nutzung solcher Wege sollen damit beseitigt werden.
Die Vorstandschaft


