Wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts war es notwendig, die Berechnungssystematik der Grundsteuer zu ändern. Die Bundesregierung hat die Neukonzeption an die Bundesländer weitergegeben, sodass es in den Bundesländern unterschiedliche Konzeptionen gibt. Als einziges Bundesland hat sich Baden-Württemberg mit seinem grünen Ministerpräsidenten und dem grünen Finanzminister für ein Bodenwertmodell entschieden, in dem nur die Größe des Grundstückes mit dem entsprechenden Bodenwert als Bemessungsgrundlage zählt. Auf diesen Bodenwert wird der Hebesatz der Kommune angewandt, was dann den zu zahlenden Betrag ergibt.
Diese nur in Baden-Württemberg angewandte Methode hat zur Folge, dass insbesondere für größere Grundstücke deutlich mehr Grundsteuer als in der Vergangenheit zu zahlen ist. Das neue Modell begünstigt außerdem Firmen mit großen Grundstücken, so dass bei Gemeinden mit einem großen Gewerbegebiet viele Firmen zu Lasten der Wohnbebauung weniger Grundsteuer zahlen werden. Hintergrund ist ein deutlich niedriger Bodenwert von Gewerbebauplätzen im Vergleich zu Wohnungsbauplätzen.
Die Grundstücksbodenwerte wurden durch den Gutachterausschuss der Gemeinde festgelegt, dies erfolgte in einer Zeit von hohen Bauplatzpreisen. Sie sind jetzt für 7 Jahre festgeschrieben. Es soll durch die Reform nicht mehr Grundsteuer als bisher von der Gemeinde eingenommen werden, wodurch sich rechnerisch dann der Hebesatz ergibt.
Kurz zusammengefasst bedeutet dies für Schwieberdingen: Unser Gewerbe wird ebenso weniger zahlen wie Eigentümer von Geschosswohnungsbauten; bei Reihenhausbebauung und kleinen Grundstücken wird die Grundsteuer etwa gleich bleiben; bei größeren oder unbebauten Grundstücken wird sie deutlich ansteigen. Es findet also eine bewusste Umverteilung statt.
Eigentlich soll die Grundsteuer dazu dienen, die Infrastruktur in der Gemeinde für die Bevölkerung finanziell zu sichern. Es ist daher für uns völlig unverständlich, weshalb Baden-Württemberg bei der Neukonzeption der Grundsteuersystematik als einziges Bundesland den Weg des Bodenwertmodells gegangen ist. Warum soll eine Familie mit einem Haus, das auf einem etwas größeren Grundstück steht, mehr zahlen als eine gleich große Familie, die in einem Reihenhaus mit einem kleineren Grundstück wohnt? Dies ist nur eines von unzähligen Beispielen, warum das Baden-Württemberg-Modell ungerecht ist.
Wir im Gemeinderat haben einzig die Möglichkeit, auf den Hebesatz für die Grundsteuer einzuwirken. Da dies aber ein Wert für alle Grundstücke sein muss und dieser sich im Rahmen der Grundsteuerneutralität rein rechnerisch ergibt, sind unsere Einflussmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Wenn wir dem vorgeschlagenen Hebesatz nicht zugestimmt hätten, würde der bisherige, deutlich höhere weiter gelten mit der Auswirkung, dass alle Eigentümer noch mehr Grundsteuer zu zahlen hätten. Aus diesem Dilemma heraus haben wir uns für eine Zustimmung zu dem neuen Hebesatz entschieden. Für die nächsten Jahre sehen wir keine Änderung des Hebesatzes und damit der Einnahmenstruktur der Gemeinde.
Was bleibt, ist, dass das Baden-Württemberg-Modell in sich ungerecht ist und Schwächen beinhaltet. Es sollte schnellstmöglich auf eine ausgewogenere Systematik geändert werden.
Ihre CDU-Gemeinderatsfraktion
Dieter Rommel, Heinz Dillmann, Waltraud Drühe, Sebastian Morschhäuser