Ab dem 1.1.2025 gilt in Korntal-Münchingen der neue Hebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) von 165 v.H. (bisher 390 v.H.)
Der Gemeinderat und die Verwaltung waren sich schon im Vorfeld einig, dass das Prinzip der Aufkommensneutralität gewahrt werden soll. Das heißt, die Einnahmen aus der Grundsteuer werden sich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöhen.
Gleichwohl kommt es zu deutlichen Verschiebungen für die einzelnen Grundstücksbesitzer. Einfamilienhäuser mit großem Garten oder Grundstücke mit älteren Gebäuden zahlen künftig mehr, während es bei Teileigentum im Geschosswohnungsbau meist günstiger wird.
Eindeutige Gewinner sind Gewerbegrundstücke in den Gewerbegebieten.
Die Berechnungsgrundlage für die Steuer, der Bodenrichtwert, wurde von unabhängigen Gutachterausschüssen festgelegt. Eine Kommune hatte darauf keinen Einfluss.
Der Gesetzgeber kippte die alte Grundsteuerberechnung mit der Begründung von Ungerechtigkeit - die gibt es aber nach wie vor. Nur trifft es jetzt andere.
Das vom Land gewählte Modell berücksichtigt nämlich nicht, was auf dem Grundstück steht.
Der Gemeinderat hat den neuen Hebesatz beschlossen und folgte damit den gesetzlichen Vorgaben. Für die Verwaltung bedeutete das Ganze viel Arbeit und für uns Bürger oft Verdruss und für Viele künftig eine finanzielle Mehrbelastung.
An dieser Stelle möchte die Fraktion Freie Wähler der Kämmerei für die Umsetzung in unserer Kommune ihren Dank aussprechen.
Marianne Neuffer
Freie Wähler