Am 1. Januar 2026 wird das Förderprogramm der Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg erweitert. Mit der neuen Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“ sollen Kooperationen zwischen mittelständischen Unternehmen und Start-ups gezielt unterstützt werden. Der Zuschuss kann bis zu 20.000 Euro betragen.
Die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand gilt als wichtiger Faktor für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Um diesen Austausch zu fördern, ergänzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Programm der Innovationsgutscheine um eine weitere Fördermöglichkeit.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien, Produkte oder Dienstleistungen von Start-ups einsetzen möchten. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen der Start-ups in bestehende Produkte und Angebote einfließen oder für interne Prozesse, Verfahren und digitale Anwendungen genutzt werden. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro Projekt. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt, wie für alle Innovationsgutscheine, über die L-Bank.
Die Stadtverwaltung weist insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auf diese neue Fördermöglichkeit hin. Der Innovationsgutschein bietet einen finanziellen Anreiz, neue Ideen aufzugreifen, Kooperationen einzugehen und Innovationsprojekte umzusetzen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind bei der L-Bank sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erhältlich: www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht das Team der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck zur Verfügung.