Seit 1. Januar 2025 ist der neu erstellte Karlsruher Mietspiegel 2025 in Kraft. Er gilt für zwei Jahre und wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf der Basis einer großangelegten Datenerhebung neu erstellt. Der qualifizierte Karlsruher Mietspiegel ist nur auf nicht preisgebundene Wohnungen innerhalb des Karlsruher Stadtgebietes anwendbar.
Eine benutzerfreundliche Möglichkeit, den ortsüblichen Mietpreis für Wohnungen oder Einfamilienhäuser in Karlsruhe schnell und einfach zu ermitteln, bieten zudem die beiden Mietspiegelrechner, die ebenfalls online im Angebot der Statistikstelle zu finden sind.
Erhältlich ist der Mietspiegel als kostenfreier Download (PDF) auf der Webseite der Karlsruher Statistikstelle unter statistik.karlsruhe.de sowie als gebundene Ausgabe, die beim Amt für Stadtentwicklung per E-Mail unter statistikstelle@afsta.karlsruhe.de oder telefonisch unter 0721 133-1232 angefordert werden kann. Die gebundene Ausgabe des Mietspiegels ist auch im Bürgerbüro der Ortsverwaltung Wettersbach für 8,03 € erhältlich.